Hochbunker-Anlagen im Ortsbezirk 1
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft zu den Hochbunker-Anlagen im Ortsbezirk 1 gebeten. Die Fragen zielen darauf ab, Informationen über den Zustand, die Nutzung und die Eigentumsverhältnisse der Bunker zu erhalten. Dies soll zur Klärung der aktuellen Situation und möglicher zukünftiger Planungen beitragen.
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Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
- Welche Hochbunker-Anlagen gibt es im Ortsbezirk 1?
- Wer ist Eigentümer der jeweiligen Anlagen?
- Wie werden die Hochbunker jeweils genutzt?
- Welche Auslastung haben die Räumlichkeiten jeweils in den Bunkern?
- Zu welchen Bedingungen vermietet der Magistrat Räumlichkeiten in den Bunkern und an wen?
- Hat sich der Magistrat zu bestimmten Nutzungen der Bunkeranlagen verpflichtet?
- Wie ist der bauliche Zustand der Gebäude im Ortsbezirk 1? Welcher Sanierungsbedarf besteht in den Augen des Magistrats?
- Was plant der Magistrat für die Bunkeranlagen?
Begründung
Einige der Hochbunkeranlagen auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main befinden sich im Besitz der Stadt. Ihr baulicher Zustand und ihre Nutzung für soziale/kulturelle Zwecke oder als Lagerraum für Vereine und Gruppen ist sehr unterschiedlich. Einige Anlagen befinden sich in desolatem Zustand und scheinen ungenutzt, obwohl sie auf attraktiven Liegenschaften errichtet sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2021OFOF 162/1Hochbunker-Anlagen im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · SPD
- 7. September 2021Sie sind hierVV 146Hochbunker-Anlagen im Ortsbezirk 1Anfrage
- 14. März 2022STST 666Hochbunker-Anlagen im Ortsbezirk 1Stellungnahme
- 9. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 2736Hochbunker-Anlagen im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme