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Denkmalschutz für eine zusammengehörige Bebauung im Bertramsviertel

Vorlagentyp: STMagistrat
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359

Betreff: Denkmalschutz für eine zusammengehörige Bebauung im Bertramsviertel Im Stadtviertel zwischen Spenerstraße, Winterbachstraße, Eduard-Rüppell-Straße und Mechtildstraße ist kein Objekt im Denkmalverzeichnis erfasst. Die Objekte Spenerstraße 17 und Mechtildstraße 38 sind Teil der Mietshausgruppe, die 1928 von dem Architekten Bernoulli für die Siedlungsgenossenschaft des Frankfurter Lehrervereins GmbH errichtet wurde. Aus Anlass des geplanten Abbruchs der beiden Gebäude hat das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) den Denkmalwert geprüft. Das LfDH sieht die Voraussetzungen nicht gegeben, die Gebäude als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG zu bewerten. Der Abbruchantrag konnte deshalb nicht aus denkmalschutzrechtlichen Gründen versagt werden. Der Magistrat - Stadtplanungsamt - stuft das Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sieht in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung hat das LfDH eine Stellungnahme angekündigt. Der Eigentümer hatte zum heutigen Zeitpunkt einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Abbruchgenehmigung, die für die beiden Liegenschaften von der Bauaufsicht mittlerweile im Oktober 2019 erteilt wurde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Dezember 2019 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 5384 — Direktanregung vom 31. Oktober 2019.

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