Umweltfahrkarten für den ÖPNV einführen
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2283
Betreff: Umweltfahrkarten für den ÖPNV einführen Zu 1.:) Die Feinstaubbelastung im Frankfurter Stadtgebiet ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen, die geltenden Grenzwerte werden mit Ausnahme der Stickstoffdioxide seit 2012 eingehalten. Bei den Stickstoffdioxiden gibt es noch Überschreitungen des Grenzwertes in Höhe von 40 μg/m3 für das Jahresmittel an einzelnen Standorten. Seit Inkrafttreten dieses Grenzwertes 2010 wird er beispielsweise Am Erlenbruch, in der Friedberger Landstraße, der Hochstraße, der Bleichstraße, der Battonnstraße, der Pforzheimer Straße und in Abschnitten der Mainzer Landstraße nicht eingehalten.
Zu 2. und 3.:) Die flächendeckende Erfassung von Luftschadstoffen ist technisch nicht möglich und rechtlich nicht notwendig. Allerdings finden neben den Messungen auch Berechnungen zur lufthygienischen Belastung durch Stickstoffdioxid statt. An wie vielen Stellen Grenzwertüberschreitungen stattfinden, wird derzeit im Rahmen des Klageverfahrens der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) gegen das Land Hessen unter Einbeziehung neuester Emissionsfaktoren berechnet. (Die DUH hat bekanntermaßen das für Luftreinhalteplanung zuständige Hessische Umweltministerium auf schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid verklagt.) Gegenstand des Verfahrens werden außerdem Prognoserechnungen für die kommenden Jahre sein. Da ältere Dieselfahrzeuge sukzessive aus dem Verkehr genommen werden und moderne Dieselfahrzeuge inzwischen auch im "realen Verkehr" die maximal erlaubten Emissionswerte einhalten, ist mittelfristig mit einer flächendeckenden Einhaltung auch des Stickstoff-Grenzwertes zu rechnen.
Zu 4.:) Beim Stickstoffdioxid wird in Frankfurt zwar an einzelnen Standorten der Grenzwert für das Jahresmittel überschritten (vgl. Antwort zu 1.), nicht aber der Grenzwert für das Stundenmittel in Höhe von 200 μg/m3, der 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf.
Zu 5. und 6.:) Die Witterung beeinflusst die lufthygienische Belastung (bes. Feinstaub) maßgeblich; insbesondere bei nahezu windstillen Inversionswetterlagen reichern sich Luftschadstoffe vermehrt an. Auf Basis von Wettervorhersagen und der aktuellen Belastungshöhe hat die Stadt Stuttgart einen "Feinstaubalarm" eingeführt. Da in Frankfurt die Feinstaubgrenzwerte inzwischen eingehalten werden, ist dieses Instrument für Frankfurt nicht erforderlich. Auch ein "Stickstoffdioxid-Alarm" wäre nicht sinnvoll. Der von Überschreitungen betroffene Grenzwert bezieht sich auf das Jahresmittel. Zudem unterliegt Stickstoffdioxid im Gegensatz zum Feinstaub großen, aber lokal und zeitlich bedingten Konzentrationsschwankungen. Auslösende Faktoren, die zu einem "Alarm" führen, sind kaum zu ermitteln. Maßnahmen bzw. Maßnahmenpakete für eine langfristige und nachhaltige Emissionsminderung sind nach Auffassung des Magistrats deutlich hilfreicher als die Verminderung kurzzeitiger Spitzen.
Zu 7.:) Fahrgäste könnten theoretisch über das Internet oder über eine App über die lufthygienische Situation informiert werden. Hier ist allerdings zu bedenken, dass Bürgerinnen und Bürger, die ja bereits den ÖPNV nutzen, nicht mit Hilfe derartiger Informationen zum Umsteigen auf den ÖPNV animiert werden müssen.
Zu 8. - 12.:) Der Magistrat lehnt kurzfristige und temporäre Preisreduzierungen im ÖPNV in Abhängigkeit von der Witterung bzw. der aktuellen Schadstoffbelastung ab; eine solche Maßnahme ist weder praktikabel noch sinnvoll, wie das Stuttgarter Beispiel gezeigt hat. Das dort versuchsweise eingeführte "gesonderte Ticketangebot" in der "Feinstaubperiode" (d.h. ein verbilligtes Tagesticket, wenn der Deutsche Wetterdienst zwischen Mitte Oktober und Mitte April an mindestens zwei aufeinander folgenden Tagen eine austauscharme Wetterlage angekündigt hat) wird seit diesem Jahr nicht mehr angeboten. Der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) begründet die Rücknahme damit, dass das angebotene ermäßigte Tagesticket durch die Tarifreform inzwischen in das Regelangebot des VVS aufgenommen wurde: "Wer nicht ohnehin schon Stammkunde beim VVS ist, kann mit dem Tagesticket für nur 5 Euro einen ganzen Tag beliebig oft mit den Bahnen und Bussen in Stuttgart fahren". Es dient zur Kenntnis, dass die Tageskarte in Frankfurt mit 5,35 Euro nur geringfügig über der Stuttgarter Tageskarte liegt und der Größe des Frankfurter Stadtgebietes angemessen ist. Auch zahlreiche Versuche in früheren Jahren in anderen deutschen Städten, bei erhöhten Ozon-Werten günstige Ticketpreise anzubieten, hatten sich nirgendwo durchgesetzt, die technischen Hürden waren und sind zu groß. Auch die Frankfurter Fahrkartenautomaten lassen sich nicht derartig flexibel umprogrammieren. Abschließend dient zur Kenntnis, dass gemäß den Regularien des Rhein-Main-Verkehrs-verbunds (RMV) die Stadt Frankfurt bei allen Preisreduzierungen die Differenz zum Regelpreis aufzufüllen hat, sodass den anderen Gesellschaftern des RMV kein finanzieller Nachteil entsteht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2019OFOF 1015/1Umweltfahrkarten für den ÖPNV einführenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. September 2019VV 1428Umweltfahrkarten für den ÖPNV einführenAnfrage
- 16. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2283Umweltfahrkarten für den ÖPNV einführenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab