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Bestandsaufnahmen von Baumaßnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 3

Vorlagentyp: STMagistrat
228 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den erforderlichen Baumaßnahmen in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 3. Es werden sowohl kurzfristige als auch mittelfristige Sanierungsmaßnahmen aufgeführt, um die Qualität der Einrichtungen zu verbessern und den Betrieb aufrechtzuerhalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

  1. Gibt es eine Übersicht erforderlicher Baumaßnahmen der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 3? Die Baumaßnahmen in den einzelnen Einrichtungen umfassen sehr unterschiedliche Gewerke. Kurz- bis mittelfristig besteht ein priorisierter Bedarf an Bau- und Sanierungsmaßnahmen bei folgenden Einrichtungen:

- Kinderzentrum Schwarzburgstraße

- Kinderzentrum Rendelerstraße

- Kinderzentrum Martin-Luther-Straße

- Kinderzentrum Hartmann-Ibach-Straße

- Kinderzentrum Gellerstraße

  1. Welche Baumaßnahmen in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk sind derzeit in der Ausschreibung bzw. konkreten Planung für das kommende Jahr? Insgesamt werden derzeit 2 umfangreiche Baumaßnahmen bzw. Auslagerungen im Ortsbezirk 3 für 2022/2023 umgesetzt (Kinderzentrum Schwarzburgstraße und Kinderzentrum Rendelerstraße). Beide Einrichtungen werden hintereinander in der Pavillonanlage im Günthersburgpark ausgelagert. Die technische Sanierung des Kinderzentrum Schwarzburgstraße ist bis Sommer 2022 vorgesehen. Die Ausschreibungen für die Sanierung des Kinderzentrums Rendelerstraße sind teilweise abgeschlossen. Das Kinderzentrum Rendelerstraße wird im Sommer 2022 zur Auslagerung in die bestehende Pavillonanlage im Günthersburgpark ziehen. Die Sanierung wird voraussichtlich 1 Jahr dauern.

Darüber hinaus steht eine Erneuerung der kleinen Außenanlagen im Kinderzentrum Martin-Luther-Straße an, die sich in einer Schule befindet. Die Arbeiten erfolgen ohne eine Auslagerung des Kinderzentrums. Die Maßnahme soll im Juni 2022 starten.

Weitere kleinere Bauunterhaltungsmaßnahmen sind für die restlichen Kinderzentren (Hartmann-Ibach-Straße; Gellertstraße) in 2022 geplant. Auch dort sind keine weiteren Auslagerungen oder Einschränkungen des Betriebes in 2022 erforderlich.

  1. Welche Baumaßnahmen sind in den nächsten drei Jahren geplant? Mittelfristig sollen darüber hinaus umfangreiche Sanierungsmaßnahmen in den Kinderzentren Gellertstraße und Hartmann-Ibach-Straße erfolgen. Das Kinderzentrum Gellertstraße muss ebenfalls technisch saniert werden, daneben sind die Sanitäranlagen zu erneuern. Vom Vermieter wird aktuell eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich einer Auslagerungsmöglichkeit für das Kinderzentrum Gellertstraße erstellt. Sobald es eine Lösung gibt, kann die Planung der Sanierung erfolgen.

Das Kinderzentrum Hartmann-Ibach-Straße soll mittelfristig gesamtsaniert werden und nach Möglichkeit soll eine identifizierte Auslagerungsstätte für das Kinderzentrum Gellertstraße auch für das Kinderzentrum Hartmann-Ibach-Straße weitergenutzt werden.

  1. Welche dieser Baumaßnahmen machen eine Komplett- oder Teilauslagerung derEinrichtung erforderlich?

Siehe bitte oben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Oktober 2021OFOF 154/3Bestandsaufnahmen von Baumaßnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 3Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 2. Dezember 2021VV 265Bestandsaufnahmen von Baumaßnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 3Anfrage
  3. 26. September 2022Sie sind hier
    STST 2215Bestandsaufnahmen von Baumaßnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 3
    Stellungnahme
  4. 8. Juni 2025OFOF 895/3Sanierung von Kinderbetreuungseinrichtungen im NordendOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 11. September 2025VV 1271Sanierung von Kinderbetreuungseinrichtungen im NordendAnfrage
  6. 13. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 228 WochenSTST 346Sanierung von Kinderbetreuungseinrichtungen im NordendStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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