Einfärbung von Fahrradstreifen im Ortsbezirk 5
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Sandhofstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
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- Kanalneubau Entlastung Bergsammler, Frankfurt-Sachsenhausen hier: Baumfällvorlage14.08.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Parken von Stadionbesuchern in Niederrad vermeiden05.09.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1786
Betreff: Einfärbung von Fahrradstreifen im Ortsbezirk 5 Eine Radfahrerfurt soll den geradeaus fahrenden Radfahrer in Fortsetzung des Radweges sowie des Radfahr-/Schutzstreifens sicher über den Konfliktbereich eines Knotenpunktes führen. Sie verdeutlicht den Vorrang des Radverkehrs und muss im Zuge von Vorfahrtsstraßen über wartepflichtige Querstraßen hinweg markiert werden. In signalgeregelten Knoten werden Radfahrerfurten über alle Knotenpunktäste markiert. Auf keinen Fall dürfen Radfahrerfurten im Zuge wartepflichtiger Nebenstraßen oder an rechts vor links geregelten Kreuzungen/Einmündungen markiert werden. Bei besonderen Gefahrenstellen oder Unfallhäufungsstellen können auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde Radfahrerfurten zum Hervorheben der Wartepflicht der ab-/einbiegenden oder kreuzenden Kraftfahrer rot eingefärbt werden. Es ist daher für jeden Konfliktbereich eine Einzelfallanalyse vorzunehmen, um eine an dieser Stelle wirkungsvolle ursachenbekämpfende Maßnahme aus einer Vielzahl von Möglichkeiten zu finden. Zuvor ist jedoch anhand der der Straßenverkehrsbehörde verfügbaren Sachinformationen zu prüfen, ob eine besondere Gefahren- oder Unfallhäufungsstelle gegeben ist. Dies vorausgeschickt wird der Anregung für die Örtlichkeit Untermainbrücke/Schaumainkai entsprochen. Im Bereich Deutschordenstraße/Sandhofstraße sowie Friedensbrücke/Theodor-Stern-Kai wird der Anregung nicht entsprochen, da die Auswertung der Verkehrsunfälle an dieser Einmündung keinen Hinweis auf eine Unfallhäufungsstelle mit Beteiligung von Radfahrern ergibt. Zur Örtlichkeit Kennedyallee/Sandhöfer Allee: Eine Auswertung der Verkehrsunfälle an dieser Querung der Sandhöfer Allee für Radfahrer ergab keinen Hinweis auf eine Unfallhäufungsstelle in Zusammenhang mit dem Radverkehr. Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrern sind hier seit dem 18. Juni 2012 nicht mehr zu verzeichnen. Die Markierung einer Radfahrerfurt sowie eine Roteinfärbung über die Sandhöfer Allee sind hier aufgrund der Vorfahrtsregelung auch nicht möglich. Eine Furt, insbesondere mit einer Roteinfärbung, könnte Radfahrenden hier eine Vorfahrtsberechtigung suggerieren, die er aber aufgrund der gegebenen Beschilderung "Vorfahrt gewähren" (Zeichen 205 Straßenverkehrs-Ordnung) nicht hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 29. Mai 2015OMOM 4236Mehr Sicherheit an der Einmündung Sandhofstraße/DeutschordenstraßeDirektanregung
- 2. Juni 2015OFOF 1117/5Einfärbung von Fahrradstreifen im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · FDP
- 11. September 2015OMOM 4504Einfärbung von Fahrradstreifen im Ortsbezirk 5Direktanregung
- 21. Dezember 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1786Einfärbung von Fahrradstreifen im Ortsbezirk 5Stellungnahme
- 5. Januar 2016OFOF 1200/5Mehr Sicherheit an der Sandhofstraße/Blutspendedienst (Fortsetzung)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Januar 2016OMOM 4975Mehr Sicherheit an der Sandhofstraße/Blutspendedienst (Fortsetzung)Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab