Einrichtung eines Blitzgerätes Höhenstraße/Ecke Burgstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1695
Betreff: Einrichtung eines Blitzgerätes Höhenstraße/Ecke Burgstraße Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht- / Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe aus Beteiligten der Städtischen Verkehrspolizei, Landespolizei und Unfallkommission (UKO). In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern, wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, kommen dafür besonders infrage. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes. Das sind Stellen mit gehäuften Unfällen, die es im Stadtgebiet an einigen Stellen gibt. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. An der genannten Einmündung liegt kein Unfallschwerpunkt vor. In den letzten Jahren gab es vermehrt Beschwerden über Geschwindigkeitsüberschreitungen und Lärmbelästigungen in der Rothschildallee. Die Städtische Verkehrspolizei plant deshalb einen Standort für den Enforcement-Trailer in der Rothschildallee an der Ecke Gabelsberger Straße. Der Enforcement-Trailer gilt gemäß des Hessischen Erlasses des Ministeriums des Innern und für Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" als stationäre Anlage. Somit müssen auch die verbindlichen Vorgaben für stationäre Anlagen eingehalten und die Standorte bei der Hessischen Polizeiakademie (HPA) beantragt und von dieser geprüft werden. Die Prüfung ist zeitaufwendig. Mit einer Entscheidung wird nicht vor Ende des Jahres 2019 gerechnet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2019OFOF 688/3Einrichtung eines Blitzgerätes Höhenstraße/Ecke BurgstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. Juni 2019OMOM 4740Einrichtung eines Blitzgerätes Höhenstraße/Ecke BurgstraßeDirektanregung
- 2. September 2019Sie sind hierSTST 1695Einrichtung eines Blitzgerätes Höhenstraße/Ecke BurgstraßeStellungnahme
- 9. Januar 2020OFOF 779/3GeschwindigkeitskontrolleOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 23. Januar 2020OMOM 5655GeschwindigkeitskontrolleDirektanregung
- 27. April 2020Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 828GeschwindigkeitskontrolleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab