Geschwindigkeitskontrolle
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 fordert den Magistrat auf, die Kriterien für Geschwindigkeitskontrollen zu erweitern, um präventive Maßnahmen zur Unfallverhütung zu fördern. Dies soll nicht nur zur Reduzierung von Unfällen, sondern auch zur Verringerung von Lärm- und Umweltbelastungen beitragen.
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Der Magistrat wird aufgefordert, die Kriterien für Geschwindigkeitskontrollen in diesem Sinne zu erweitern.
Begründung
Vorgang: OM 4740/19 OBR 3; ST 1695/19 In der Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1695, zur Errichtung von Blitzgeräten beiderseits der Höhenstraße steht u. a. zu lesen, dass sich "die Entscheidungsfindung in erster Linie an Örtlichkeiten orientiert, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen. Vorzug hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes". Ist diese Antwort des Magistrats also so zu verstehen, dass Kontrollen nur dann durchgeführt werden, wenn "in kurzer Zeit wiederholt (schwere Unfälle)" stattfinden? Diese Reduzierung ist nach Verständnis des Ortsbeirates zynisch. Nach dessen Auffassung haben Geschwindigkeitskontrollen vor allem eine präventive Funktion, zusätzlich zur Reduzierung von Lärm- und Umweltbelastungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2019OFOF 688/3Einrichtung eines Blitzgerätes Höhenstraße/Ecke BurgstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. Juni 2019OMOM 4740Einrichtung eines Blitzgerätes Höhenstraße/Ecke BurgstraßeDirektanregung
- 2. September 2019STST 1695Einrichtung eines Blitzgerätes Höhenstraße/Ecke BurgstraßeStellungnahme
- 9. Januar 2020OFOF 779/3GeschwindigkeitskontrolleOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 23. Januar 2020Sie sind hierOMOM 5655GeschwindigkeitskontrolleDirektanregung
- 27. April 2020Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 828GeschwindigkeitskontrolleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats