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Ungenutzte Liegenschaft in der Bernadottestraße gegenüber Haus 49

Vorlagentyp: STMagistrat
343 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2010, ST 167

Betreff: Ungenutzte Liegenschaft in der Bernadottestraße gegenüber Haus 49 Zu 1: Auf der Liegenschaft Bernadottestraße 57 wurde 1998 eine Baugenehmigung für die Errichtung von fünf Reihenhäusern (Hausnummern 57, 57a-d) mit Tiefgarage erteilt. Im Jahr 2004 wurde eine veränderte Ausführung zu dem Bauvorhaben beantragt und genehmigt. Zwei der fünf Häuser wurden im Rohbau errichtet. Für die übrigen 3 Reihenhäuser und die Tiefgarage wurde die Baugrube ausgehoben, jedoch nicht sicher verbaut. Der Magistrat musste daher Anfang 2007 im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens tätig werden. Seitdem haben keine weiteren Baumaßnahmen auf der Liegenschaft stattgefunden. Da die Arbeiten länger als 1 Jahr unterbrochen wurden, sind die Baugenehmigungen verfallen.

Zu 2: Die Voraussetzungen für den Erlass eines Baugebotes liegen nach Auffassung des Magistrates nicht vor.

Zu 2.1: Vor dem Baugrundstück Bernadottestraße 57 bis 57d steht noch Fläche für die Anlage eines Gehweges zur Verfügung. Vor Haus Nr. 61 könnte der Gehweg nur zu Lasten der Fahrbahnfläche verbreitert werden.

Zu 2.2: Für die Stichstraße Bernadottestraße abgehend von Haus Nr. 61 können keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden. Zu 3 und 4: Die Liegenschaft befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes NW 83d Nr. 1, rechtsverbindlich seit dem 17.07.1965, der dieses Grundstück zum Teil als reines Wohngebiet (WR) mit zwei Vollgeschossen (II) und einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und zum anderen Teil als öffentliche Verkehrsfläche ausweist. Da die Ausweisung als öffentliche Verkehrsfläche zwischenzeitlich veraltet ist, wird die mögliche Ausnutzung des gesamten Grundstücks in Anlehnung an die für das übrige Grundstück geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes beurteilt werden. Die (vermutlichen) Transformatorenhäuschen auf der Nachbarliegenschaft haben darauf keinen Einfluss. Die Betrachtung von Magnetstrahlung gehört nicht zu den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Juli 2007STST 1093Baugrundstück Bernadottestraße 57 - Kinderspielplatz sichernStellungnahme
  2. 10. September 2009OFOF 507/8Ungenutzte Liegenschaft in der Bernadottestraße gegenüber Haus 49Ortsbeiratsantrag · Freie_Wähler
  3. 29. Oktober 2009VV 1126Ungenutzte Liegenschaft in der Bernadottestraße gegenüber Haus 49Anfrage
  4. 14. Januar 2010Sie sind hier
    STST 167Ungenutzte Liegenschaft in der Bernadottestraße gegenüber Haus 49
    Stellungnahme
  5. 10. Oktober 2011STST 1087„Dornröschenschloss“ Baugrundstück Bernadottestraße 57 Was ist seit 2007 geschehen?Stellungnahme
  6. 7. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 343 WochenSTST 206Baurechtsnovelle: Was passiert mit den Schrottimmobilien im Ortsbezirk 8?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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