Ungenutzte Liegenschaft in der Bernadottestraße gegenüber Haus 49
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Das Stadtbild muß verbessert werden. Eine über Jahre hinweg brachliegende Baustelle paßt nicht zum Wohnumfeld und beeinträchtigt die Wohnqualität. Vor der Ausweisung neuer Baufelder, sollten erschlossene Grundstücke optimal genutzt werden
Inhalt
Antrag vom 10.09.2009, OF 507/8
Betreff:
Ungenutzte Liegenschaft in der Bernadottestraße gegenüber Haus 49
Der Ortsbeirat möge beschließen:
In der Bernadottestraße, in der letzten nach Süden verlaufenden Stichstraße, gegen-über der Häusergruppe beginnend mit Haus 45, liegt seit Jahren ein größeres, durch einen Bauzaun abgesperrtes Grundstück brach. Ein Gebäude ist ungenutzt und nur halb fertig. Für ein weiteres Gebäude ist der Keller / Tiefgarage bereits ausgehoben.
Wir fragen daher den Magistrat:
- Hat der Magistrat Kenntnis davon, warum es auf dieser Liegenschaft seit Jahren nicht voran geht?
- Kann der Magistrat ein Baugebot aussprechen? 2.1 Sind die Flächen für einen noch anzulegenden Bürgersteig im Eigentum der Stadt? 2.2 Können noch Erschließungskosten hierfür eingefordert werden?
- Am südlichen Grundstücksende stehen zwei (vermutlich) Transformatorenhäuschen. Verbieten diese wegen Magnetstrahlung eine volle Nutzung der angefragten Liegenschaft.
- Wie viele Wohnungen könnten auf dem Grundstück gebaut werden, oder anders ausgedrückt, wie viel Wohnnutzfläche wären zulässig? Begründung: Das Stadtbild muß verbessert werden. Eine über Jahre hinweg brachliegende Baustelle paßt nicht zum Wohnumfeld und beeinträchtigt die Wohnqualität. Vor der Ausweisung neuer Baufelder, sollten erschlossene Grundstücke optimal genutzt werden Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2009Sie sind hierOFOF 507/8Ungenutzte Liegenschaft in der Bernadottestraße gegenüber Haus 49Ortsbeiratsantrag · Freie_Wähler
- 29. Oktober 2009VV 1126Ungenutzte Liegenschaft in der Bernadottestraße gegenüber Haus 49Anfrage
- 14. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 167Ungenutzte Liegenschaft in der Bernadottestraße gegenüber Haus 49Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme