Baumfällungen und andere Bauvorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel aufschieben
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1678
Betreff: Baumfällungen und andere Bauvorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel aufschieben Der Magistrat hat von Hessen Mobil folgende Auskunft zu der Eilanregung erhalten: Die nun anstehende Umsetzung der bauvorbereitenden Maßnahmen, Leitungsverlegung und der Bau der Leitungsbrücken haben auf die noch ausstehenden Planänderungsverfahren und auf die anhängigen Verwaltungsstreitverfahren keinen Einfluss. Die wesentlichen Planänderungen zum "Tunnel Riederwald" und zur "Anschlussstelle Borsigallee" werden in zwei Anhörungsverfahren mit Auslegung der Planänderungsunterlagen durchgeführt. Die Planänderung zum "Tunnel Riederwald", beinhaltet dabei neben technischen Anpassungen des Tunnels auch technische Optimierungen und eine Erweiterung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen an dem Autobahndreieck Erlenbruch sowie die Gestaltung der oberen Ebene (u. a. Straße "Am Erlenbruch"), auch einen Artenschutzfachbeitrag und den Landschaftspflegerischen Begleitplan. Für den Planfeststellungsbeschluss vom 6. Februar 2007 - V 2-A - 61-k-04 # (2.054) zur A 66, Tunnel Riederwald einschließlich des AD Erlenbruch, besteht gemäß § 17e Abs. 2 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz Sofortvollzug. Auf dieser Grundlage des bestehenden gesetzlichen Sofortvollzugs konnte daher auch am 23.09.2009 im Rahmen eines
- Spatenstichs im Bereich des AD Erlenbruch mit dem Bau begonnen werden. Der Sofortvollzug ist auch für die nun bevorstehenden Bauarbeiten uneingeschränkt gültig. Auch die bekannte Planänderung zur Verschiebung der Tunnelachse nach Süden wurde bereits mit dem Planänderungsbeschluss vom
- August 2011 zugelassen, so dass die Vorbehalte in beiden genannten Planfeststellungsbeschlüssen in einer aktuellen Planänderung mit vereinfachter Anhörung der Ver- und Entsorgungsunternehmen, sowie der Behörden, der Verbände und Vereinigungen abgearbeitet werden konnte. Der Kreis der Betroffenen war bekannt und die Neustrukturierung des Leitungsnetzes mit allen betroffenen Ver- und Entsorgungs-unternehmen sowie der Stadt Frankfurt a. M. im Detail vorher abgestimmt. Dieses Änderungsverfahren beinhaltet auch den Bau der Leitungsbrücken und wurde am 21.02.2017 erlassen und ist zum
- April 2017 bestandskräftig geworden. Eine Umsetzung des bestehenden Baurechts ist zulässig und im Rahmen einer sinnvollen Baudurchführung auch geboten. Hierbei handelt es sich nicht - wie der Ortsbeirat formuliert - "um unnötige Arbeiten, die das Stadtbild verschandeln und die Anwohnerinnen und Anwohner belasten." Vielmehr würde ein vom Ortsbeirat gefordertes Abwarten bis zur Bestandskraft der Planänderungsverfahren zu einer weiteren Verzögerung der baulichen Umsetzung führen und somit auch zu einer längeren Belastung der Anwohner. Abschließend weist Hessen Mobil daraufhin, dass in der aktuellen Terminplanung, die Hessen Mobil in den Öffentlichkeitsveranstaltungen am 07./08.06.2017 im Riederwald vorgestellt hat, die Anregung des Ortsbeirates bereits berücksichtigt war. Der Tunnelbau erfolgt nach Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses im unmittelbaren Anschluss zu den "Vorbereitungsmaßnahmen".
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 11. Juni 2017OFOF 220/11Baumfällungen und andere Bauvorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel aufschiebenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Juni 2017OMOM 1810Baumfällungen und andere Bauvorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel aufschiebenDirektanregung
- 4. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1678Baumfällungen und andere Bauvorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel aufschiebenStellungnahme
- 3. November 2017OFOF 258/11Keine Baumfällungen und Entfernung von Gehölzen für den Riederwaldtunnel vor endgültiger PlanfeststellungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. November 2017OAOA 197Keine Baumfällungen und Entfernung von Gehölzen für den Riederwaldtunnel vor endgültiger PlanfeststellungAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab