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Keine Baumfällungen und Entfernung von Gehölzen für den Riederwaldtunnel vor endgültiger Planfeststellung

Vorlagentyp: OA
5 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Anregung gem. § 17 (3) GOS vom 06.11.2017, OA 197 entstanden aus Vorlage: OF 258/11 vom 03.11.2017

Betreff: Keine Baumfällungen und Entfernung von Gehölzen für den Riederwaldtunnel vor endgültiger Planfeststellung Vorgang: OM 1810/17 OBR 11; ST 1678/17 Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil aufzufordern, die Baumfällungen und die Entfernung von Gehölzen für die Errichtung von Leitungsbrücken und dem Nord- und Südsammler in diesem Winter keinesfalls durchzuführen, diese Maßnahmen zu stoppen und erst dann umzusetzen, wenn absolute Rechtssicherheit besteht und die Terminierung des Baubeginns definitiv feststeht.

Begründung: Die Leitungsbrücken sind bereits Teil des Riederwaldtunnels. Es sind Tunnelabdeckungen; dies ist vor der Planfeststellung nicht zulässig. Bei der letzten Informationsveranstaltung von Hessen Mobil zeigte sich, dass es noch zahlreiche kritische Fragen zu klären gibt. Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass das Planänderungsverfahren in dem Zeitrahmen erledigt sein wird, den Hessen Mobil sich vorstellt. Die kritische Prüfung des gerade erst veröffentlichten Planänderungsverfahrens durch den Magistrat, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, steht noch aus. Es gibt noch keine Stellungnahmen der neu eingerichteten Referate des hessischen Wirtschaftsministeriums. Zudem wird es weitere Einwendungen und Klagen geben. Würden vor Abschluss der Verfahren weitere Grünflächen vorschnell zerstört, wäre dies ein nicht wieder gut zu machender Fehler. Nach öffentlichen Aussagen des Verkehrsdezernenten ist davon auszugehen, dass der Baubeginn frühestens 2022/2023 sein wird. Wenn Sofortvollzug bestehen würde, wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1678, dargelegt und vorbereitende Maßnahmen rechtlich durchgeführt werden dürften, kommt diese drastische Maßnahme ebenfalls zu früh. Zudem ist es absurd, dass die Stadt Frankfurt einerseits für viel Geld sogenannte City Trees pflanzt und andererseits 48 gesunde große Rosskastanien fällt, die sicher nicht zu ersetzen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Juni 2017OFOF 220/11Baumfällungen und andere Bauvorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel aufschiebenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 19. Juni 2017OMOM 1810Baumfällungen und andere Bauvorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel aufschiebenDirektanregung
  3. 4. September 2017STST 1678Baumfällungen und andere Bauvorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel aufschiebenStellungnahme
  4. 3. November 2017OFOF 258/11Keine Baumfällungen und Entfernung von Gehölzen für den Riederwaldtunnel vor endgültiger PlanfeststellungOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 6. November 2017Sie sind hier
    OAOA 197Keine Baumfällungen und Entfernung von Gehölzen für den Riederwaldtunnel vor endgültiger Planfeststellung
    Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 16 · 14.11.2017
TO I, TOP 36
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage OA 197 auf die Tagesordnung II der 18. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage OA 197 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Hessen Mobil aufgefordert wird, immer nur diejenigen Bäume zu fällen, deren Entfernung für anstehende vorbereitende Maßnahmen (beispielsweise die Errichtung von Leitungsbrücken und dem Nord- und Südsammler) bis zur nächsten Fällperiode zwingend erforderlich ist.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
ÖkoLinX-ARL
zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFrankfurter
zu b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu b) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 16.11.2017
TO II, TOP 69
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage OA 197 auf die Tagesordnung II der 18. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage OA 197 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Hessen Mobil aufgefordert wird, immer nur diejenigen Bäume zu fällen, deren Entfernung für anstehende vorbereitende Maßnahmen (beispielsweise die Errichtung von Leitungsbrücken und dem Nord- und Südsammler) bis zur nächsten Fällperiode zwingend erforderlich ist.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFrankfurter
zu b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu b) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz)

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