Baumfällungen und andere Bauvorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel aufschieben
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bauvorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel aufschieben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge bei Hessen Mobil bewirken das die für den kommenden Winter geplanten Baumfällungen nicht durchgeführt werden und erst dann erfolgen, wenn der Baubeginn tatsächlich bevorsteht - frühestens in zwei Jahren. Die sonstigen Vorbereitungsarbeiten sind erst dann durchzuführen, wenn der Baubeginn des Riederwaldtunnels unumstößlich feststeht. Die Vorlaufzeit für die Vorbereitungsarbeiten muss so gewählt werden, dass nach deren Abschluss, unverzüglich mit dem Tunnelbau begonnen werden kann. Begründung: Nach Aussage von Hessen Mobil ist beabsichtigt, das Planänderungsverfahren "Tunnel" Ende 2017 einzuleiten. Das Anhörungsverfahren mit Auslegung, Durchführung des Erörterungstermins sowie dem Erlass des Planänderungsbeschlusses sollen bis 2019 erfolgen. Im Anschluss erfolgen Ausführungsplanung und ein EU-weites Vergabeverfahren. Mit dem Bau des Tunnels könnte, wenn keine Klageverfahren anhängig sind, frühestens Ende 2019 / Anfang 2020 begonnen werden. Es gibt daher keinen Grund vorzeitig mit Baumfällungen und weiteren Maßnahmen zu beginnen, die die Bewohnbarkeit der betroffenen Stadtteile weiter verschlechtern, wie der Bau der Versorgungsbrücken, dem Bau des Nord- und Südsammlers sowie wie evtl. weiteren geplante Vorbereitungsmaßnahmen. Aktuell unnötige Arbeiten die das Stadtbild verschandeln und die Anwohner belasten, sollen von Hessen Mobil zurückgestellt werden.
Inhalt
Antrag vom 11.06.2017, OF 220/11
Betreff: Baumfällungen und andere Bauvorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel aufschieben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge bei Hessen Mobil bewirken das die für den kommenden Winter geplanten Baumfällungen nicht durchgeführt werden und erst dann erfolgen, wenn der Baubeginn tatsächlich bevorsteht - frühestens in zwei Jahren. Die sonstigen Vorbereitungsarbeiten sind erst dann durchzuführen, wenn der Baubeginn des Riederwaldtunnels unumstößlich feststeht. Die Vorlaufzeit für die Vorbereitungsarbeiten muss so gewählt werden, dass nach deren Abschluss, unverzüglich mit dem Tunnelbau begonnen werden kann.
Begründung: Nach Aussage von Hessen Mobil ist beabsichtigt, das Planänderungsverfahren "Tunnel" Ende 2017 einzuleiten. Das Anhörungsverfahren mit Auslegung, Durchführung des Erörterungstermins sowie dem Erlass des Planänderungsbeschlusses sollen bis 2019 erfolgen. Im Anschluss erfolgen Ausführungsplanung und ein EU-weites Vergabeverfahren. Mit dem Bau des Tunnels könnte, wenn keine Klageverfahren anhängig sind, frühestens Ende 2019 / Anfang 2020 begonnen werden. Es gibt daher keinen Grund vorzeitig mit Baumfällungen und weiteren Maßnahmen zu beginnen, die die Bewohnbarkeit der betroffenen Stadtteile weiter verschlechtern, wie der Bau der Versorgungsbrücken, dem Bau des Nord- und Südsammlers sowie wie evtl. weiteren geplante Vorbereitungsmaßnahmen. Aktuell unnötige Arbeiten die das Stadtbild verschandeln und die Anwohner belasten, sollen von Hessen Mobil zurückgestellt werden.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 11. Juni 2017Sie sind hierOFOF 220/11Baumfällungen und andere Bauvorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel aufschiebenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Juni 2017OMOM 1810Baumfällungen und andere Bauvorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel aufschiebenDirektanregung
- 4. September 2017Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1678Baumfällungen und andere Bauvorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel aufschiebenStellungnahme
- 3. November 2017OFOF 258/11Keine Baumfällungen und Entfernung von Gehölzen für den Riederwaldtunnel vor endgültiger PlanfeststellungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. November 2017OAOA 197Keine Baumfällungen und Entfernung von Gehölzen für den Riederwaldtunnel vor endgültiger PlanfeststellungAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme