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Baumfällungen und andere Bauvorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel aufschieben

Vorlagentyp: OFSPD
12 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Bauvorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel aufschieben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge bei Hessen Mobil bewirken das die für den kommenden Winter geplanten Baumfällungen nicht durchgeführt werden und erst dann erfolgen, wenn der Baubeginn tatsächlich bevorsteht - frühestens in zwei Jahren. Die sonstigen Vorbereitungsarbeiten sind erst dann durchzuführen, wenn der Baubeginn des Riederwaldtunnels unumstößlich feststeht. Die Vorlaufzeit für die Vorbereitungsarbeiten muss so gewählt werden, dass nach deren Abschluss, unverzüglich mit dem Tunnelbau begonnen werden kann. Begründung: Nach Aussage von Hessen Mobil ist beabsichtigt, das Planänderungsverfahren "Tunnel" Ende 2017 einzuleiten. Das Anhörungsverfahren mit Auslegung, Durchführung des Erörterungstermins sowie dem Erlass des Planänderungsbeschlusses sollen bis 2019 erfolgen. Im Anschluss erfolgen Ausführungsplanung und ein EU-weites Vergabeverfahren. Mit dem Bau des Tunnels könnte, wenn keine Klageverfahren anhängig sind, frühestens Ende 2019 / Anfang 2020 begonnen werden. Es gibt daher keinen Grund vorzeitig mit Baumfällungen und weiteren Maßnahmen zu beginnen, die die Bewohnbarkeit der betroffenen Stadtteile weiter verschlechtern, wie der Bau der Versorgungsbrücken, dem Bau des Nord- und Südsammlers sowie wie evtl. weiteren geplante Vorbereitungsmaßnahmen. Aktuell unnötige Arbeiten die das Stadtbild verschandeln und die Anwohner belasten, sollen von Hessen Mobil zurückgestellt werden.

Inhalt

Antrag vom 11.06.2017, OF 220/11

Betreff: Baumfällungen und andere Bauvorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel aufschieben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge bei Hessen Mobil bewirken das die für den kommenden Winter geplanten Baumfällungen nicht durchgeführt werden und erst dann erfolgen, wenn der Baubeginn tatsächlich bevorsteht - frühestens in zwei Jahren. Die sonstigen Vorbereitungsarbeiten sind erst dann durchzuführen, wenn der Baubeginn des Riederwaldtunnels unumstößlich feststeht. Die Vorlaufzeit für die Vorbereitungsarbeiten muss so gewählt werden, dass nach deren Abschluss, unverzüglich mit dem Tunnelbau begonnen werden kann.

Begründung: Nach Aussage von Hessen Mobil ist beabsichtigt, das Planänderungsverfahren "Tunnel" Ende 2017 einzuleiten. Das Anhörungsverfahren mit Auslegung, Durchführung des Erörterungstermins sowie dem Erlass des Planänderungsbeschlusses sollen bis 2019 erfolgen. Im Anschluss erfolgen Ausführungsplanung und ein EU-weites Vergabeverfahren. Mit dem Bau des Tunnels könnte, wenn keine Klageverfahren anhängig sind, frühestens Ende 2019 / Anfang 2020 begonnen werden. Es gibt daher keinen Grund vorzeitig mit Baumfällungen und weiteren Maßnahmen zu beginnen, die die Bewohnbarkeit der betroffenen Stadtteile weiter verschlechtern, wie der Bau der Versorgungsbrücken, dem Bau des Nord- und Südsammlers sowie wie evtl. weiteren geplante Vorbereitungsmaßnahmen. Aktuell unnötige Arbeiten die das Stadtbild verschandeln und die Anwohner belasten, sollen von Hessen Mobil zurückgestellt werden.Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 11. Juni 2017Sie sind hier
    OFOF 220/11Baumfällungen und andere Bauvorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel aufschieben
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 19. Juni 2017OMOM 1810Baumfällungen und andere Bauvorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel aufschiebenDirektanregung
  3. 4. September 2017Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1678Baumfällungen und andere Bauvorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel aufschiebenStellungnahme
  4. 3. November 2017OFOF 258/11Keine Baumfällungen und Entfernung von Gehölzen für den Riederwaldtunnel vor endgültiger PlanfeststellungOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 6. November 2017OAOA 197Keine Baumfällungen und Entfernung von Gehölzen für den Riederwaldtunnel vor endgültiger PlanfeststellungAnregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 13 · 19.06.2017
TO I, TOP 28
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1810 2017 Die Vorlage OF 220/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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