Vorgartensatzung
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1677
Betreff: Vorgartensatzung Der Magistrat wurde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2010, § 8864, aufgefordert, verstärkt gegen Verstöße gegen die Vorgartensatzung vorzugehen. Seit Mitte 2011 erfolgt die Umsetzung dieses politischen Auftrages. Um den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren, erfolgen die Überprüfungen stadtteilweise und flächendeckend nach Straßenzügen. Nach der Schaffung von zwei Planstellen hat der Magistrat den Ortsbezirk 3 bis Ende 2013 flächendeckend begangen. Überprüft wurde 158 Straßen mit insgesamt 5095 Vorgärten. Beanstandet und renaturiert wurden ca. 100 Vorgärten im Ortsbezirk. Der Magistrat hat bei den beanstandeten Vorgärten regelmäßig auf eine überwiegende und dauerhafte Begrünung der Vorgartenflächen hingewirkt. Die Begrünung kann als Rasen oder Wiese erfolgen, der Vorgarten kann aber auch als Zier- oder Nutzgarten angelegt oder mit Bäumen oder Sträuchern bepflanzt werden. Gemäß den Vorgaben der Vorgartensatzung ist eine Versiegelung des Vorgartenbereichs nicht zulässig. Kies oder Steine können als Gestaltungselemente nur in einem unterordneten Umfang verwendet werden, die Versickerung des Oberflächenwassers muss gewährleistet bleiben. Auf www.bauaufsicht-frankfurt.de ist ein Merkblatt abrufbar, in dem Beispiele für eine gelungene Vorgartengestaltung abgebildet sind sowie weitere Hinweise zur Anwendung der Vorgartensatzung gegeben werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Mai 2019OFOF 666/3VorgartensatzungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 16. Mai 2019OMOM 4692VorgartensatzungDirektanregung
- 2. September 2019Sie sind hierSTST 1677VorgartensatzungStellungnahme
- 14. Oktober 2019OFOF 736/3Durchsetzung der VorgartensatzungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 31. Oktober 2019OMOM 5369Durchsetzung der VorgartensatzungDirektanregung
- 6. März 2020Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 430Durchsetzung der VorgartensatzungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab