Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw
Zusammenfassung
Der Magistrat plant eine Gebührenerhöhung für das Abstellen von besonders schweren Pkw, um die finanziellen Mittel für die Stadt zu erhöhen. Dies wird durch die Notwendigkeit einer automatisierten Unterscheidung nach Fahrzeugart unterstützt, die in Zukunft durch Digitalisierung möglich sein könnte.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat erarbeitet derzeit eine Vorlage für die Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung, in der unter anderem eine Gebührenerhöhung für das Abstellen von Fahrzeugen der Bewohner:innen vorgesehen ist.
Eine automatisierte Unterscheidung nach Art des Fahrzeuges ist derzeit bei der Ausstellung der Bewohnerparkausweise nicht möglich. Mit voranschreitender Digitalisierung könnte eine fahrzeugspezifische Gebührenerhebung in der Zukunft jedoch potenziell möglich werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2021OFOF 125/3Gebührenerhöhung für besonders schwere PkwOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 4. November 2021OMOM 1040Gebührenerhöhung für besonders schwere PkwDirektanregung
- 14. März 2022OFOF 249/3Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw voranbringenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 28. März 2022OMOM 1948Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw voranbringenDirektanregung
- 6. Mai 2022STST 1078Gebührenerhöhung für besonders schwere PkwStellungnahme
- 22. Juli 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1676Gebührenerhöhung für besonders schwere PkwStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab