Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern, dass er innerhalb der vorgegebenen Frist keine Stellungnahme abgeben kann. Dies könnte Auswirkungen auf die geplante Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw haben.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2021OFOF 125/3Gebührenerhöhung für besonders schwere PkwOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 4. November 2021OMOM 1040Gebührenerhöhung für besonders schwere PkwDirektanregung
- 14. März 2022OFOF 249/3Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw voranbringenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 28. März 2022OMOM 1948Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw voranbringenDirektanregung
- 6. Mai 2022Sie sind hierSTST 1078Gebührenerhöhung für besonders schwere PkwStellungnahme
- 22. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1676Gebührenerhöhung für besonders schwere PkwStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab