Fehlende Baugebiete
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat hat angeregt, Baugebiete in Bergen Enkheim zu schaffen. Der Magistrat weist jedoch darauf hin, dass die Flächen im Landschaftsschutzgebiet liegen und keine städtebauliche Satzung existiert, die eine Legalisierung der Freizeitgärten ermöglicht. Daher ist eine Beseitigung der ungenehmigten Anlagen erforderlich.
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Taschnerstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Mangelhaftes Baustellenmanagement24.02.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I05.07.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Die personellen Mittel für die Vollzugsstelle bei Verstößen gegen Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsschutzverordnung erhöhen23.04.2024 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
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Neues zu Taschnerstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Anregung des Ortsbeirates kann nur vor dem Hintergrund der planungsrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorgaben bzw. Rahmenbedingungen bewertet werden: Der Bereich in Bergen Enkheim zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße liegt im Landschaftsschutzgebiet Zone I. In diesem Bereich existiert keine städtebauliche Satzung (Bebauungsplan), die die Flächen für die Nutzung durch Freizeitgärten/Wohnungsferne Gärten absichert. Der behördenverbindliche Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) weist die Flächen wie folgt aus: - Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft - Vorranggebiet regionaler Grünzug - Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen - Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz - Siedlungsbeschränkungsgebiet Die Darstellungen des Regionalen Flächennutzungsplans lassen keine Legalisierung der vorhandenen Freizeitgärten zu. Für die Legalisierung von Freizeitgärten über eine kommunale Satzung (Bebauungsplan) wäre die Darstellung von Grünfläche - Wohnungsferne Gärten notwendig. Eine solche Darstellung liegt jedoch nicht vor. Insofern bestünde die Herstellung von amtlich geordneten Verhältnissen, wie vom Ortsbeirat gefordert, in der Beseitigung der derzeit vorhandenen ungenehmigten baulichen Anlagen und Nutzungen. Aus rechtlichen Gründen (Gleichbehandlungsgrundsatz) ist das Vorgehen gegen die dortigen illegalen baulichen Anlagen und Nutzungen nur im Rahmen eines flächendeckenden Vorgehens möglich. Eine Bearbeitung im Rahmen eines solchen Vorgehens erfolgt auf der Grundlage einer entsprechenden Priorisierung vorliegender Meldungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2020BB 194Fehlende BaugebieteMagistratsbericht
- 18. Mai 2020OFOF 317/16Wilde und illegale Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler LandstraßeOrtsbeiratsantrag · WBE
- 26. Mai 2020OMOM 6052Fehlende BaugebieteDirektanregung
- 17. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1454Fehlende BaugebieteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab