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Fehlende Baugebiete

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat hat angeregt, Baugebiete in Bergen Enkheim zu schaffen. Der Magistrat weist jedoch darauf hin, dass die Flächen im Landschaftsschutzgebiet liegen und keine städtebauliche Satzung existiert, die eine Legalisierung der Freizeitgärten ermöglicht. Daher ist eine Beseitigung der ungenehmigten Anlagen erforderlich.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Taschnerstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Anregung des Ortsbeirates kann nur vor dem Hintergrund der planungsrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorgaben bzw. Rahmenbedingungen bewertet werden: Der Bereich in Bergen Enkheim zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße liegt im Landschaftsschutzgebiet Zone I. In diesem Bereich existiert keine städtebauliche Satzung (Bebauungsplan), die die Flächen für die Nutzung durch Freizeitgärten/Wohnungsferne Gärten absichert. Der behördenverbindliche Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) weist die Flächen wie folgt aus: - Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft - Vorranggebiet regionaler Grünzug - Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen - Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz - Siedlungsbeschränkungsgebiet Die Darstellungen des Regionalen Flächennutzungsplans lassen keine Legalisierung der vorhandenen Freizeitgärten zu. Für die Legalisierung von Freizeitgärten über eine kommunale Satzung (Bebauungsplan) wäre die Darstellung von Grünfläche - Wohnungsferne Gärten notwendig. Eine solche Darstellung liegt jedoch nicht vor. Insofern bestünde die Herstellung von amtlich geordneten Verhältnissen, wie vom Ortsbeirat gefordert, in der Beseitigung der derzeit vorhandenen ungenehmigten baulichen Anlagen und Nutzungen. Aus rechtlichen Gründen (Gleichbehandlungsgrundsatz) ist das Vorgehen gegen die dortigen illegalen baulichen Anlagen und Nutzungen nur im Rahmen eines flächendeckenden Vorgehens möglich. Eine Bearbeitung im Rahmen eines solchen Vorgehens erfolgt auf der Grundlage einer entsprechenden Priorisierung vorliegender Meldungen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. April 2020BB 194Fehlende BaugebieteMagistratsbericht
  2. 18. Mai 2020OFOF 317/16Wilde und illegale Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler LandstraßeOrtsbeiratsantrag · WBE
  3. 26. Mai 2020OMOM 6052Fehlende BaugebieteDirektanregung
  4. 17. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1454Fehlende Baugebiete
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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