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Gebühr für die Toilettennutzung im Holzhausenpark

Vorlagentyp: STMagistrat
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1426

Betreff: Gebühr für die Toilettennutzung im Holzhausenpark Das neugebaute, moderne, vollautomatische System-WC im Holzhausenpark ist am 23.07.2015 erfolgreich in Probebetrieb gegangen. Es wird eine Nutzungsgebühr von 0,50 € für die Toilette erhoben; das Pissoir ist kostenfrei. Aktuell ist das WC während der Öffnungszeiten des Park-Cafés geöffnet. Diese Regelung hat sich bewährt. Sie sichert einerseits eine gewisse soziale Kontrolle um den gewünschten, hohen Hygienestandart zu erhalten und trägt andererseits zur Finanzierung des laufenden WC Betriebs bei. Die gebührenpflichtige Nutzung von WC-Anlagen wird auch an anderen Standorten seit langem praktiziert und ist allgemein akzeptiert. Der Magistrat wird sich jedoch bemühen, eine Möglichkeit zu finden, dass bei Bedarf (z. Bsp. Kindergartengruppen, Schulklassen, Ferienspielgruppen) WC-Münzen zur kostenfreien Nutzung der WC-Anlage beim Pächter des Park-Cafés zu erhalten sind. Dies erfolgt im Rahmen der Öffnungszeiten des Cafés und einer Erprobungsphase von zwei Monaten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. April 2015OFOF 781/3Gebühr für die Toilettennutzung im HolzhausenparkOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 2. Juli 2015OMOM 4362Gebühr für die Toilettennutzung im HolzhausenparkDirektanregung
  3. 28. September 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 Wochen
    STST 1426Gebühr für die Toilettennutzung im Holzhausenpark
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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