Gebühr für die Toilettennutzung im Holzhausenpark
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
Holzhausenpark Der Magistrat wird gebeten, für die neue Toilette im Holzhausenpark folgende Regelung für die Toilettennutzung - zur Erprobung vorerst für eine Pilotphase von zwei Monaten - zu praktizieren: - Zu den Öffnungszeiten des benachbarten Cafés ist die Nutzung gebührenfrei; - wenn das Café geschlossen hat, z. B. nachts oder im Winter, ist die Nutzung kostenpflichtig; - der Mechanismus zum Toilettenzugang ist entsprechend umstellbar einzurichten; - mit dem Cafébetreiber ist eine verbindliche Absprache oder Vertragsergänzung zu treffen, den Toilettenzugang jeweils entsprechend umzustellen. Die auch bisher schon geltenden vertraglich geregelten Pflichten des Café betreibers für die Toilettenanlage bleiben unberührt. Begründung: Das Café ist in der Regel genau zu den Zeiten geöffnet, in denen der Park und der Spielplatz gut besucht sind. In diesen Zeiten sollte sich angesichts der vielen Familien und Kinder nichts an der Gebührenfreiheit der Toilette ändern. Umgekehrt spricht nichts dagegen, zu den übrigen Zeiten eine Gebühr zu erheben, die auch eine gewisse Schutzfunktion ausübt. Für die Refinanzierung der Toilettenanlage spielt diese Nutzungsgebühr ohnehin keine Rolle.
Inhalt
Antrag vom 09.04.2015, OF 781/3
Betreff: Gebühr für die Toilettennutzung im Holzhausenpark Der Magistrat wird gebeten, für die neue Toilette im Holzhausenpark folgende Regelung für die Toilettennutzung - zur Erprobung vorerst für eine Pilotphase von zwei Monaten - zu praktizieren: - Zu den Öffnungszeiten des benachbarten Cafés ist die Nutzung gebührenfrei; - wenn das Café geschlossen hat, z. B. nachts oder im Winter, ist die Nutzung kostenpflichtig; - der Mechanismus zum Toilettenzugang ist entsprechend umstellbar einzurichten; - mit dem Cafébetreiber ist eine verbindliche Absprache oder Vertragsergänzung zu treffen, den Toilettenzugang jeweils entsprechend umzustellen. Die auch bisher schon geltenden vertraglich geregelten Pflichten des Café betreibers für die Toilettenanlage bleiben unberührt.
Begründung: Das Café ist in der Regel genau zu den Zeiten geöffnet, in denen der Park und der Spielplatz gut besucht sind. In diesen Zeiten sollte sich angesichts der vielen Familien und Kinder nichts an der Gebührenfreiheit der Toilette ändern. Umgekehrt spricht nichts dagegen, zu den übrigen Zeiten eine Gebühr zu erheben, die auch eine gewisse Schutzfunktion ausübt. Für die Refinanzierung der Toilettenanlage spielt diese Nutzungsgebühr ohnehin keine Rolle.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2015Sie sind hierOFOF 781/3Gebühr für die Toilettennutzung im HolzhausenparkOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Juli 2015OMOM 4362Gebühr für die Toilettennutzung im HolzhausenparkDirektanregung
- 28. September 2015Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1426Gebühr für die Toilettennutzung im HolzhausenparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und ÖkoLinX-ARL Herr Vielhauer nimmt an der Abstimmung nicht teil.