Gebühr für die Toilettennutzung im Holzhausenpark
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2015, OM 4362 entstanden aus Vorlage: OF 781/3 vom 09.04.2015
Betreff: Gebühr für die Toilettennutzung im Holzhausenpark Der Magistrat wird gebeten, für die neue Toilette im Holzhausenpark folgende Regelung für die Toilettennutzung - zur Erprobung vorerst für eine Pilotphase von zwei Monaten - zu praktizieren: - Zu den Öffnungszeiten des benachbarten Cafés ist die Nutzung gebührenfrei; - wenn das Café geschlossen hat, z. B. nachts oder im Winter, ist die Nutzung kostenpflichtig; - der Mechanismus des Toilettenzugangs ist entsprechend umstellbar einzurichten; - mit dem Cafébetreiber ist eine verbindliche Absprache oder Vertragsergänzung zu treffen, den Toilettenzugang jeweils entsprechend umzustellen. Die auch bisher schon geltenden vertraglich geregelten Pflichten des Cafébetreibers für die Toilettenanlage bleiben unberührt.
Begründung: Das Café ist in der Regel genau zu den Zeiten geöffnet, in denen der Park und der Spielplatz gut besucht sind. In diesen Zeiten sollte sich angesichts der vielen Familien und Kinder nichts an der Gebührenfreiheit der Toilette ändern. Umgekehrt spricht nichts dagegen, zu den übrigen Zeiten eine Gebühr zu erheben, die auch eine gewisse Schutzfunktion ausübt. Für die Refinanzierung der Toilettenanlage spielt diese Nutzungsgebühr ohnehin keine Rolle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2015OFOF 781/3Gebühr für die Toilettennutzung im HolzhausenparkOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Juli 2015Sie sind hierOMOM 4362Gebühr für die Toilettennutzung im HolzhausenparkDirektanregung
- 28. September 2015Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1426Gebühr für die Toilettennutzung im HolzhausenparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats