Illegale Rodung des Lärmschutzwäldchens südwestlich Autobahnkreuz Frankfurt-West
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Rückschnittmaßnahmen eines Lärmschutzwäldchens, die von der Autobahn GmbH durchgeführt wurden. Es wird festgestellt, dass diese Maßnahmen nicht generell verboten sind, solange sie im Einklang mit dem Bundesnaturschutzgesetz stehen. Eine endgültige Entscheidung über mögliche Rechtsverstöße wird nach der aktuellen Vegetationszeit getroffen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei der "Rodung eines Lärmschutzwäldchens" handelt es sich um Rückschnittmaßnahmen der Autobahn GmbH des Bundes, Autobahnmeisterei Frankfurt.
Rückschnittmaßnahmen von Gehölzen entlang von Autobahnen sind nicht generell verboten, solange es sich nicht um Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne von § 14 Bundesnaturschutzgesetz handelt oder die Maßnahmen dem Zielzustand eines Planfeststellungsbeschlusses zuwiderlaufen.
Die Naturschutzbehörde der Stadt Frankfurt hat die Rückschnittmaßnahmen im Jahr 2022 dokumentiert. In der aktuellen Vegetationszeit wird festgestellt, inwieweit die zurückgeschnittenen Gehölze durch neue Austriebe wieder einen dichten Gehölzbestand entwickeln können. Erst nach Abschluss der Feststellungen kann darüber eine Entscheidung getroffen werden, ob die Maßnahmen einen Rechtsverstoß darstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2023OFOF 700/6Illegale Rodung des Lärmschutzwäldchens südwestlich Autobahnkreuz Frankfurt-WestOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. März 2023OMOM 3670Illegale Rodung des Lärmschutzwäldchens südwestlich Autobahnkreuz Frankfurt-WestDirektanregung
- 26. Juni 2023Sie sind hierSTST 1400Illegale Rodung des Lärmschutzwäldchens südwestlich Autobahnkreuz FrankfurtWestStellungnahme
- 28. August 2023OFOF 819/6Griesheim (Neufeldsiedlung); Rodung des LärmschutzwaldesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. September 2023OMOM 4358Griesheim (Neufeldsiedlung): Rodung des LärmschutzwaldesDirektanregung
- 4. Dezember 2023Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 2424Griesheim (Neufeldsiedlung): Rodung des LärmschutzwaldesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab