Griesheim (Neufeldsiedlung); Rodung des Lärmschutzwaldes
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Zurückweisung der Stellungnahme des Magistrats zur Rodung des Lärmschutzwaldes in Griesheim, da diese als faktisch falsch erachtet wird. Es wird auf die bereits erfolgte Rodung von mindestens 30 Bäumen hingewiesen, was einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellt.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
die Stellungnahme des Magistrats 26.06.2023 (ST 1400) wird zurückgewiesen, weil sie faktisch falsch ist. Denn entgegen der Darstellung der Stellungnahme wurde das Wäldchen südwestlich des Autobahnkreuzes Frankfurt-West nicht lediglich zurückgeschnitten, sondern gerodet. Daher ist ein Zuwarten, um zu prüfen, ob [sich] "durch neue Austriebe wieder [ein] dichter Gehölzbestand [entwickelt]" nicht erforderlich. Vielmehr steht bereits jetzt fest, dass der Bewaldung gänzlich gerodet wurde und damit ein Verstoß gegen § 14 Bundesnaturschutzgesetz gegeben ist. Ein weiteres Zuwarten führt lediglich dazu, dass die Rodung wegen eintretender Verjährung nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann.
Der Antrag des Ortsbeirates 6 (OF 700/6) ist daher weiterhin zu beantworten.
Begründung
Soweit sich die Begründung nicht bereits aus dem Antragstext ergibt, wird auf die verlinkte Bilddokumentation https://c.web.de/@337886076951593677/Sf1-c2bgRDiaGZ1m_q4pLQ (Bildmaterial vom Antragsteller) verwiesen. Es sind mindestens 30 Bäume gefällt worden. Insbesondere die Aufnahme, die die Gesamtsituation zeigt, beweist, dass hier nicht lediglich von einem Rückschnitt gesprochen werden kann. Es sind nur wenige Bäume stehen gelassen worden, die ihrerseits zurückgeschnitten worden sind. Vor der Rodung war diese Fläche durchgängig mit solchen Bäumen bewaldet, die von der Autobahn AG stehengelassen worden sind (ca. 3 Stück).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2023STST 1400Illegale Rodung des Lärmschutzwäldchens südwestlich Autobahnkreuz FrankfurtWestStellungnahme
- 28. August 2023Sie sind hierOFOF 819/6Griesheim (Neufeldsiedlung); Rodung des LärmschutzwaldesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. September 2023OMOM 4358Griesheim (Neufeldsiedlung): Rodung des LärmschutzwaldesDirektanregung
- 4. Dezember 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2424Griesheim (Neufeldsiedlung): Rodung des LärmschutzwaldesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Ablehnung)