Griesheim (Neufeldsiedlung): Rodung des Lärmschutzwaldes
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 fordert die Stadtregierung auf, Maßnahmen gegen die Rodung des Lärmschutzwaldes in der Neufeldsiedlung zu ergreifen. Die Rodung stellt einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar, und es wird befürchtet, dass eine Verjährung der strafrechtlichen Verfolgung eintreten könnte.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Die Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1400, wird zurückgewiesen, weil sie faktisch falsch ist. Entgegen der Darstellung inder Stellungnahme wurde das Wäldchen südwestlich des Autobahnkreuzes Frankfurt-West nicht lediglich zurückgeschnitten, sondern gerodet. Daher ist ein Abwarten, um zu prüfen, ob sich "durch neue Austriebe wieder [ein] dichter Gehölzbestand [entwickelt]" nicht erforderlich. Vielmehr steht bereits jetzt fest, dass die Bewaldung gänzlich gerodet wurde und damit ein Verstoß gegen § 14 Bundesnaturschutzgesetz gegeben ist. Ein weiteres Abwarten führt lediglich dazu, dass die Rodung wegen eintretender Verjährung nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann.
Die Anregung des Ortsbeirates 6, OM 3670, ist daher weiterhin umzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen.
Begründung
Soweit sich die Begründung nicht bereits aus dem Tenor ergibt, wird auf die verlinkte Bilddokumentation https://c.web.de/@337886076951593677/Sf1-c2bgRDiaGZ1m_q4pLQ (Bildmaterial vom Antragsteller) verwiesen. Es sind mindestens 30 Bäume gefällt worden. Insbesondere die Aufnahme, die die Gesamtsituation zeigt, beweist, dass hier nicht lediglich von einem Rückschnitt gesprochen werden kann. Es wurden nur wenige Bäume stehen gelassen, die zurückgeschnitten worden sind. Vor der Rodung war diese Fläche durchgängig mit solchen Bäumen bewaldet, die von der Autobahn GmbH stehen gelassen worden sind (ca. drei Stück).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2023STST 1400Illegale Rodung des Lärmschutzwäldchens südwestlich Autobahnkreuz FrankfurtWestStellungnahme
- 28. August 2023OFOF 819/6Griesheim (Neufeldsiedlung); Rodung des LärmschutzwaldesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. September 2023Sie sind hierOMOM 4358Griesheim (Neufeldsiedlung): Rodung des LärmschutzwaldesDirektanregung
- 4. Dezember 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2424Griesheim (Neufeldsiedlung): Rodung des LärmschutzwaldesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats