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Elektromobilität fördern

Vorlagentyp: STMagistrat
113 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1356

Betreff: Elektromobilität fördern 1) Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist sehr an einem Ausbau der Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main interessiert. Ladesäulen für Elektroautos lassen sich jedoch derzeit nicht wirtschaftlich in die Straßenbeleuchtungsanlagen in Frankfurt am Main integrieren. Je nach Wahl des Systems ist mit Mehrkosten inklusive Erdarbeiten ab mindestens 4.500 Euro pro Mast zu rechnen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass parallel dazu erhebliche Investitionen in die Ertüchtigung des Stromnetzes notwendig sind. Dabei ist zu beachten, dass für die bestehende Straßenbeleuchtung in Frankfurt am Main ein eigenes Beleuchtungskabel im Boden verlegt ist. Die Masten sind nicht direkt an das allgemeine Stromnetz angebunden. Zusätzliche Anschlüsse von elektrischen Verbrauchern sind in diesem Beleuchtungsnetz nicht vorgesehen und würden dieses überlasten. Zudem sind die Straßenbeleuchtungskabel im derzeitigen Betrieb am Tag spannungsfrei. Für die Einrichtung von Ladepunkten müssten die elektrischen Anschlüsse der jeweiligen Anlage verändert und jede Leuchte zusätzlich mit einem Rundsteuerempfänger ausgestattet werden, um die individuelle Steuerung zu ermöglichen. Dies würde umfangreiche Investitionen und zusätzliche Betriebsführungskosten verursachen. Die Mainova-Tochter "Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH" (SRM) hält die nachträgliche Integration von Ladestationen in bestehende Anlagen technisch für schwer umsetzbar. Es wären umfangreiche Investitionen notwendig, um Masten und Netze entsprechend zu ertüchtigen. Die vorhandenen Beleuchtungsmasten der Stadt Frankfurt am Main bieten baulich bedingt nicht genügend Platz, um die zusätzlichen Schalt- und Sicherheitseinrichtungen zu integrieren. Es müssten daher entsprechend Sondermasten eingesetzt und finanziert werden. Bei Neuerschließungsmaßnahmen oder beim Austausch und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in kompletten Straßenzügen (Gasbeleuchtung) könnten die nötigen technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Hierbei ist jedoch mit erheblichen Mehrkosten im Vergleich zu normalen Straßenbeleuchtungsanlagen zu rechnen. Über die technischen Anforderungen hinaus sind weitere Fragen wie Verkehrssicherheit (verkehrliche Eignung der Standorte) sowie die Energieabrechnung unter Berücksichtigung der gesetzlichen und netzrechtlichen Vorgaben zu beachten. Im Sinne einer effektiven Betriebsführung der Straßenbeleuchtung sollte eine strikte Trennung zwischen der öffentlichen Beleuchtung und der Möglichkeit zur privaten Nutzung von E-Auto-Ladestationen erfolgen. Erfahrungsberichte aus Berlin liegen dem Magistrat vor. 2) Die Ahndung von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen an Elektroladesäulen erfolgt im Rahmen der regulären Überwachungstätigkeit der städtischen Verkehrspolizei. Verwarnungen können jedoch das verkehrswidrige Parken nicht gänzlich beseitigen, vielmehr dienen diese als Hinweise. Vorsätzliche Parkverstöße, bei denen ein im internationalen Vergleich recht geringes Verwarngeld billigend in Kauf genommen wird, können durch die Verkehrsüberwachung allerdings nicht verhindert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. April 2017OFOF 218/3Elektromobilität fördernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 20. April 2017OMOM 1444Elektromobilität fördernDirektanregung
  3. 31. Juli 2017Sie sind hier
    STST 1356Elektromobilität fördern
    Stellungnahme
  4. 7. Oktober 2018OFOF 560/3Wohnortnahe ElektroladestationenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 21. Februar 2019OMOM 4298Wohnortnahe Ladestationen für alternative AntriebstechnologienDirektanregung
  6. 7. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 113 WochenSTST 1132Wohnortnahe Ladestationen für alternative AntriebstechnologienStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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