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Wohnortnahe Ladestationen für alternative Antriebstechnologien

Vorlagentyp: OM
113 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4298 entstanden aus Vorlage: OF 560/3 vom 07.10.2018

Betreff: Wohnortnahe Ladestationen für alternative Antriebstechnologien Vorgang: OM 1444/17 OBR 3; ST 1356/17 In seiner Stellungnahme vom 31.07.2017, ST 1356, auf die Anfrage des Ortsbeirats nach Einrichtung von Elektroladestationen an Lichtmasten antwortete der Magistrat u. a., dass "bei Neuerschließungsmaßnahmen oder beim Austausch und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in kompletten Straßenzügen (Gasbeleuchtung) [...] die nötigen technischen Voraussetzungen geschaffen werden [könnten]. Hierbei ist jedoch mit erheblichen Mehrkosten im Vergleich zu normalen Straßenbeleuchtungsanlagen zu rechnen." Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. bei wie vielen und welchen im Nordend auf LED umzurüstenden Lichtmasten die Voraussetzungen für die zusätzliche Einrichtung von Elektrolademöglichkeiten gegeben und sinnvoll sind; 2. welche Mehrkosten pro Ladestation einmalig durch die Einrichtung und dauerhaft durch die 24-stündige Bereitstellung von Strom zu erwarten sind; 3. welches der Kostenunterschied zu separat wohnortnah zu installierenden Ladestationen ist; 4. wie weit die Planungen zur Installation von Wasserstoffzapfsäulen im Stadtgebiet sind; 5. welche Einsparungen in der Zukunft durch den hiermit geförderten Umstieg auf Elektroautos beispielsweise hinsichtlich der Reduzierung von Umweltbelastung erwartet werden können; 6. welche zusätzlichen Landes- und/oder Bundesfördermittel für solche Umrüstungen zur Verfügung stehen.

Begründung: Nicht zuletzt das aktuelle Dieselfahrverbotsurteil verstärkt die Notwendigkeit des Umstiegs auf andere, z. B. elektrische Antriebstechnologien. Um diesen Umstieg zu erleichtern und attraktiver zu machen, ist der Ausbau einer wohnortnahen Ladeinfrastruktur dringend geboten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. April 2017OFOF 218/3Elektromobilität fördernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 20. April 2017OMOM 1444Elektromobilität fördernDirektanregung
  3. 31. Juli 2017STST 1356Elektromobilität fördernStellungnahme
  4. 7. Oktober 2018OFOF 560/3Wohnortnahe ElektroladestationenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 21. Februar 2019Sie sind hier
    OMOM 4298Wohnortnahe Ladestationen für alternative Antriebstechnologien
    Direktanregung
  6. 7. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 113 WochenSTST 1132Wohnortnahe Ladestationen für alternative AntriebstechnologienStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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