Elektromobilität fördern
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1444 entstanden aus Vorlage: OF 218/3 vom 05.04.2017
Betreff: Elektromobilität fördern Der Magistrat wird gebeten, im Nordend (und natürlich im gesamten Stadtgebiet) ausreichend wohnortnahe Elektroladestationen einzurichten. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass die Standplätze ausschließlich für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei gehalten werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit und welche auf LED umzurüstende Straßenlaternen mit einer Elektroladestation kombiniert werden können. Liegen hierzu Erfahrungen aus anderen Städten vor?
Begründung: Die aus ökologischen, klimatologischen und gesundheitlichen Gründen erwünschte Steigerung der Elektromobilität wird neben anderen Faktoren durch die fehlende Lademöglichkeit verhindert. Gerade im dicht besiedelten Nordend haben die wenigsten Autofahrer die Möglichkeit, ihr Auto in privaten Garagen aufzuladen. Die Stadt Leipzig hat bereits im vergangenen Jahr Laternen mit integrierten Ladestationen für E-Fahrzeuge aufstellen lassen. Der Vorteil liegt darin, dass der öffentliche Raum nicht mit weiteren Vorrichtungen zugebaut werden muss. Auch andere Städte wie Berlin und München testen zurzeit die Nutzung von Laternen mit integrierten Ladestationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2017OFOF 218/3Elektromobilität fördernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. April 2017Sie sind hierOMOM 1444Elektromobilität fördernDirektanregung
- 31. Juli 2017STST 1356Elektromobilität fördernStellungnahme
- 7. Oktober 2018OFOF 560/3Wohnortnahe ElektroladestationenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Februar 2019OMOM 4298Wohnortnahe Ladestationen für alternative AntriebstechnologienDirektanregung
- 7. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 113 WochenSTST 1132Wohnortnahe Ladestationen für alternative AntriebstechnologienStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats