Wohnortnahe Elektroladestationen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
OM 1444/17 OBR 3; ST 1356/17 In seiner Stellungnahme ST 1356 vom 31.7.2017 auf die Anfrage des Ortsbeirats nach Einrichtung von Elektroladestationen an Lichtmasten antwortete der Magistrat u.a., dass "bei Neuerschließungsmaßnahmen oder beim Austausch und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in kompletten Straßenzügen (Gasbeleuchtung) ... die nötigen technischen Voraussetzungen geschaffen werden (könnten). Hierbei ist jedoch mit erheblichen Mehrkosten im Vergleich zu normalen Straßenbeleuchtungsanlagen zu rechnen." Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und berichten, bei wie vielen und welchen im Nordend auf LED umzurüstenden Lichtmasten die Voraussetzungen für die zusätzliche Einrichtung von Elektrolademöglichkeiten gegeben und sinnvoll sind, welche Mehrkosten pro Ladestation einmalig durch die Einrichtung und dauerhaft durch die 24-stündige Bereitstellung von Strom zu erwarten sind welches der Kostenunterschied zu separat wohnortnah zu installierenden Ladestationen ist, welche Einsparungen in der Zukunft durch den hiermit geförderten Umstieg auf Elektroautos beispielsweise hinsichtlich der Reduzierung von Umweltbelastung erwartet werden können, welche zusätzlichen Landes- und/oder Bundesfördermittel für solche Umrüstungen zur Verfügung stehen. Begründung: Nicht zuletzt das aktuelle Dieselfahrverbotsurteil verstärkt die Notwendigkeit des Umstiegs auf andere, z.B. elektrische Antriebstechnologien. Um diesen Umstieg zu erleichtern und attraktiver zu machen, ist der Ausbau einer wohnortnahen Ladeinfrastruktur dringend geboten
Inhalt
Antrag vom 07.10.2018, OF 560/3
Betreff: Wohnortnahe Elektroladestationen Vorgang: OM 1444/17 OBR 3; ST 1356/17 In seiner Stellungnahme ST 1356 vom 31.7.2017 auf die Anfrage des Ortsbeirats nach Einrichtung von Elektroladestationen an Lichtmasten antwortete der Magistrat u.a., dass "bei Neuerschließungsmaßnahmen oder beim Austausch und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in kompletten Straßenzügen (Gasbeleuchtung) ... die nötigen technischen Voraussetzungen geschaffen werden (könnten). Hierbei ist jedoch mit erheblichen Mehrkosten im Vergleich zu normalen Straßenbeleuchtungsanlagen zu rechnen." Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und berichten, bei wie vielen und welchen im Nordend auf LED umzurüstenden Lichtmasten die Voraussetzungen für die zusätzliche Einrichtung von Elektrolademöglichkeiten gegeben und sinnvoll sind, welche Mehrkosten pro Ladestation einmalig durch die Einrichtung und dauerhaft durch die 24-stündige Bereitstellung von Strom zu erwarten sind welches der Kostenunterschied zu separat wohnortnah zu installierenden Ladestationen ist, welche Einsparungen in der Zukunft durch den hiermit geförderten Umstieg auf Elektroautos beispielsweise hinsichtlich der Reduzierung von Umweltbelastung erwartet werden können, welche zusätzlichen Landes- und/oder Bundesfördermittel für solche Umrüstungen zur Verfügung stehen.
Begründung: Nicht zuletzt das aktuelle Dieselfahrverbotsurteil verstärkt die Notwendigkeit des Umstiegs auf andere, z.B. elektrische Antriebstechnologien. Um diesen Umstieg zu erleichtern und attraktiver zu machen, ist der Ausbau einer wohnortnahen Ladeinfrastruktur dringend geboten
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2017OFOF 218/3Elektromobilität fördernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. April 2017OMOM 1444Elektromobilität fördernDirektanregung
- 31. Juli 2017STST 1356Elektromobilität fördernStellungnahme
- 7. Oktober 2018Sie sind hierOFOF 560/3Wohnortnahe ElektroladestationenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Februar 2019OMOM 4298Wohnortnahe Ladestationen für alternative AntriebstechnologienDirektanregung
- 7. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 113 WochenSTST 1132Wohnortnahe Ladestationen für alternative AntriebstechnologienStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL