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Wohnortnahe Ladestationen für alternative Antriebstechnologien
Vorlagentyp: STMagistrat
111 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1132
Betreff: Wohnortnahe Ladestationen für alternative Antriebstechnologien Zu
- Die Umrüstung der im Nordend auf LED-umzurüstenden Lichtmasten ist nicht sinnvoll. Grund dafür ist, dass die Umrüstung hohe Investitionskosten in das Beleuchtungsstromnetz erfordert. Die Situation bzgl. der Straßenbeleuchtung in Frankfurt ist nicht vergleichbar mit der in anderen Städten, wie z.B. Berlin. Für die Straßenbeleuchtung ist in Frankfurt ein eigenes Beleuchtungskabel in der Erde verlegt. Die Leuchten sind nicht direkt an das allgemeine Stromnetz angebunden. Daher ist die Leistung des Kabels auch nur für die angeschlossenen Leuchten ausgelegt. Bei beispielsweise 20 - 30 Leuchten in einer Straße und 0,1 kW Anschlussleistung pro Leuchte kommen nur etwa 2 - 3 kW zusammen. Somit würde ein zusätzlich angeschlossener Ladepunkt (22kW) das bestehende Kabel deutlich überlasten. Erschwerend kommt hinzu, dass die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH derzeit aus rechtlichen Gründen nicht die Möglichkeit hat, entsprechende Ladesäulen zu betreiben bzw. den Strom über die Abgabe an Ladesäulen an Dritte zu verkaufen. Zu
- Die Straßenbeleuchtungskabel sind im derzeitigen Betrieb am Tag spannungsfrei. Wenn man hier Ladepunkte einrichten will, müssten die elektrischen Anschlüsse der jeweiligen Anlage verändert und jede Leuchte zusätzlich mit einem Rundsteuerempfänger ausgestattet werden, um die individuelle Steuerung zu ermöglichen. Dies würde umfangreiche Investitionen und zusätzliche Betriebsführungskosten verursachen. Außerdem ist es fraglich, ob die vorhandenen Masten ausreichend genügend Platz bieten, um diese zusätzlichen Komponenten wie Stromzähler etc. zu integrieren. Da Eingriffe in die Statik der Masten erfolgen, müssten neue Masten installiert werden. Die Mainova-Tochter SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH hält die Integration von Ladestationen in bestehende Anlagen technisch für nur schwer umsetzbar. Es wären umfangreiche Investitionen notwendig, um Masten und Netze entsprechend zu ertüchtigen. Bei den zurzeit vorliegenden Systemen ist für die Schaffung einer geeigneten und sicheren Netzinfrastruktur in der Beleuchtungsanlage mit Mehrkosten von ca. 4.000 € ohne die Kosten für eine evtl. notwendige Kabelerneuerung, die geeichte Ladeinfrastruktur, Messstellenbetrieb, Wartung, Instandhaltung usw. zu rechnen. Bei einer durchschnittlichen Auslastung der derzeitig bestehenden öffentlichen Frankfurter Ladesäulen der Mainova von 2,74% lässt sich ein wirtschaftlicher Betrieb zurzeit nicht darstellen. Zu
- Der Kostenunterschied ist abhängig vom konkreten Standort, den dortigen Voraussetzungen und den gewählten Modellen/ Anbietern. Bei singulären AC-Ladesäulen ist je nach Typ und Anschlusskosten mit 12-15.000 Euro zu kalkulieren. Zu
- In Frankfurt am Main/ Offenbach sind derzeit drei öffentlich zugänglich Wasserstoff-Tankstellen in Betrieb (Industriepark Höchst, Shell-Tankstelle/ Hanauer Landstraße und Hyundai/Kaiserlei). Eine vierte Tankstelle ist in Planung. Damit gehört Frankfurt am Main zu den Spitzenreitern bei den verfügbaren Wasserstofftankstellen unter den deutschen Städten. Für den aktuellen Bedarf ist das Angebot als absolut ausreichend einzustufen. Zu
- Welche Einsparungen erwartet werden können, kann momentan nicht gesagt werden. Der Magistrat führt keine eigenen Messungen bzw. Berechnungen hierzu durch. Zu
- Sowohl bundes- als auch landesseitig stehen durch die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur und deren wiederkehrenden Förderaufrufe entsprechende Mittel zur Verfügung. Da der Magistrat aber keine Investitionen in Ladesäulen bzw. den Betrieb von Ladinfrastruktur übernimmt, sind die Förderanträge durch in Frankfurt am Main investitionswillige Ladinfrastrukturbetreiber oder Energieversorger bei den Fördermittelgebern zu stellen bzw. der Aufbau von Ladeinfrastruktur umzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2017OMOM 1444Elektromobilität fördernDirektanregung
- 31. Juli 2017STST 1356Elektromobilität fördernStellungnahme
- 7. Oktober 2018OFOF 560/3Wohnortnahe ElektroladestationenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Februar 2019OMOM 4298Wohnortnahe Ladestationen für alternative AntriebstechnologienDirektanregung
- 7. Juni 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 111 WochenSTST 1132Wohnortnahe Ladestationen für alternative AntriebstechnologienStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab