Radweg zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über den geplanten Bau eines Radweges zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach, der für Oktober 2021 vorgesehen ist. Die Umsetzung hängt von der Einigung mit den Grundstückseigentümern und der Genehmigung durch den Zuschussgeber ab.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1. und 2. In der Pressemitteilung wurde der geplante Baubeginn für Oktober 2021 veröffentlicht. Voraussetzung für diesen Termin war eine Zusage des Zuschussgebers für den Juli 2021. Außerdem wurde eine frühere Einigung mit den Eigentümern der Flurstücke vorausgesetzt.
Zu 3. Dem Magistrat war ein gewisses Terminrisiko bewusst, da innerhalb der Terminkette Abhängigkeiten von Dritten bestehen, auf die der Magistrat keinen Einfluss hat. Gleichwohl war es dem Magistrat ein Anliegen über den vorliegenden rechtskräftigen Planfeststellungsbescheid und die beschlossene Bau- und Finanzierungsvorlage zu informieren.
Zu 4. Die Ausschreibung wurde noch nicht in die Wege geleitet (siehe zu 8.). Derzeit werden jedoch vorbereitende Sondierungen ausgeschrieben. Diese sind nach den Förderrichtlinien bereits möglich.
Zu 5. und 6. Für den Bau des Geh- und Radweges sind 13 Ankaufsverträge abzuschließen. Vier private Eigentümer sowie das St. Katharinen- und Weißfrauenstift hatten bis Anfang 2021 der Veräußerung auf Grundlage des Bodenrichtwerts zugestimmt. Diesen fünf Ankäufen stimmte der Magistrat mit Beschluss vom 23.11.2020 (M 1400) zu, sie sind bereits vertraglich weitgehend umgesetzt. Zwischenzeitlich haben sich die Eigentümer von weiteren sechs Flächen zur Veräußerung bereit erklärt, da ein Enteignungsverfahren in Aussicht gestellt wurde. Eine Genehmigungsvorlage für diese Verträge wurde Anfang Mai 2021 in den Geschäftsgang gegeben. Die Umsetzung dieser Ankäufe kann nach Beschluss des Magistrats erfolgen und ist spätestens im dritten Quartal 2021 vorgesehen. Eine weitere Teilfläche befindet sich im Eigentum des Allgemeinen Almosenkasten und steht auf dem Wege einer Besitzeinweisung kurzfristig zur Verfügung. Es verbleibt noch eine Teilfläche, für die bislang keine Einigung mit dem Eigentümer erzielt wurde. Daher wurde Mitte Mai 2021 das Enteignungsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt. Die Dauer dieses Verfahrens kann leider nicht verbindlich prognostiziert werden. Der Magistrat nutzt alle bestehenden Möglichkeiten - notfalls im Wege der vorzeitigen Besitzeinweisung - um den Vorgang zu beschleunigen.
Zu 7. Der Zuschussantrag wurde bereits bei HessenMobil gestellt. Allerdings kann ein Bescheid durch HessenMobil erst erfolgen, wenn alle Flächen der Stadt Frankfurt am Main gehören. HessenMobil wartet solange mit der abschließenden Prüfung des Antrags und entscheidet auch erst dann über die endgültige Höhe des Zuschusses.
Zu 8. Mit der Ausschreibung und dem Bau des Radweges kann erst begonnen werden, wenn entweder der Förderbescheid vorliegt oder durch den Fördergeber die Förderunschädlichkeit des Baubeginns mitgeteilt wurde. Beides ist abhängig vom Grunderwerb.
Zu 9. und 10. Der Magistrat ist bestrebt, die Ortsbeiräte jederzeit transparent und zeitnah zu informieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2021OFOF 1/15Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER
- 7. Mai 2021VV 18Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-ErlenbachAnfrage
- 9. Juli 2021Sie sind hierSTST 1331Radweg zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-EschbachStellungnahme
- 4. Mai 2022OFOF 144/15Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Mai 2022OMOM 2154Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 2258Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab