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Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach

Vorlagentyp: OFCDU
76 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Magistrat auf, verschiedene Aspekte des Radweges zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach zu prüfen und zu berichten. Ziel ist es, die Realisierung des Radweges, auf die die Bürger seit über 40 Jahren warten, voranzutreiben.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten,

  1. Wann ist realistischerweise mit dem Baubeginn des Radwegs zu rechnen?
  2. Ist eine Einigung mit den Eigentümern der Flurstücke mittlerweile erfolgt?
  3. Sofern keine Einigung mit den Eigentümern der Flurstücke erfolgt ist, welche Schritte wurden unternommen, um diese herbeizuführen?
  4. Liegt die Zusage des Zuschussgebers HessenMobil mittlerweile vor?
  5. Sind die Ausschreibungen für vorbereitende Sondierungen, die nach den Förderrichtlinien bereits möglich waren, abgeschlossen?
  6. Wann wird die gesamte Ausschreibung in die Wege geleitet?
  7. Für den Bau des Geh- und Radweges sind 13 Ankaufsverträge abzuschließen. Vier private Eigentümer sowie das St. Katharinen- und Weißfrauenstift hatten bis Anfang 2021 der Veräußerung auf Grundlage des Bodenrichtwerts zugestimmt. Diesen fünf Ankäufen stimmte der Magistrat mit Beschluss vom 23.11.2020 (M

1400) zu. Sind diese mittlerweile vertraglich umgesetzt?

  1. Zwischenzeitlich haben sich die Eigentümer von weiteren sechs Flächen zur Veräußerung bereit erklärt, da ein Enteignungsverfahren in Aussicht gestellt wurde. Eine Genehmigungsvorlage für diese Verträge wurde Anfang Mai 2021 in den Geschäftsgang gegeben. Die Umsetzung dieser Ankäufe kann nach Beschluss des Magistrats erfolgen und war spätestens im dritten Quartal 2021 vorgesehen. Sind diese mittlerweile umgesetzt?
  2. Eine weitere Teilfläche befindet sich im Eigentum des Allgemeinen Almosenkasten und steht auf dem Wege einer Besitzeinweisung kurzfristig zur Verfügung. Ist die vertragliche Umsetzung hier in die Wege geleitet?
  3. Es verbleibt noch eine Teilfläche, für die bislang keine Einigung mit dem Eigentümer erzielt wurde. Daher wurde Mitte Mai 2021 das Enteignungsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt. Wie ist der Stand des Enteignungsverfahrens? Ist beabsichtigt, im Wege der vorzeitigen Besitzeinweisung den Vorgang zu beschleunigen.

Begründung

Seit über 40 Jahren warten die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Erlenbachs und Nieder-Eschbachs auf die Realisierung des Radweges zwischen den beiden Stadtteilen. Nach langem Warten wurde vonseiten des Magistrats in einer Pressemitteilung kurz vor der Kommunalwahl aus dem Dezernat VI - Verkehr vom 21. Dezember 2020 verkündet, dass die Bau- und Finanzierungsvorlage beschlossen wurde und der Bau des Radweges im Oktober 2021 beginnen soll. Sogar für die eventuell gestörten Rebhühner wurde eine Lösung gefunden. Wir werden den Magistrat an dieser Aussage messen und deshalb regelmäßig nachfragen, um die Umsetzung und den Bau voranzutreiben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. April 2021OFOF 1/15Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER
  2. 7. Mai 2021VV 18Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-ErlenbachAnfrage
  3. 9. Juli 2021STST 1331Radweg zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-EschbachStellungnahme
  4. 4. Mai 2022Sie sind hier
    OFOF 144/15Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 20. Mai 2022OMOM 2154Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-ErlenbachDirektanregung
  6. 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 2258Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-ErlenbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 11 · 20.05.2022
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2154 2022 Die Vorlage OF 144/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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