Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten:
- Wann ist realistischerweise mit dem Baubeginn des Radwegs zu rechnen?
- Ist eine Einigung mit den Eigentümern der Flurstücke mittlerweile erfolgt?
- Sofern keine Einigung mit den Eigentümern der Flurstücke erfolgt ist, welche Schritte wurden unternommen, um diese herbeizuführen?
- Liegt die Zusage des Zuschussgebers Hessen Mobil mittlerweile vor?
- Sind die Ausschreibungen für vorbereitende Sondierungen, die nach den Förderrichtlinien bereits möglich waren, abgeschlossen?
- Wann wird die gesamte Ausschreibung in die Wege geleitet?
- Für den Bau des Geh- und Radweges sind 13 Ankaufsverträge abzuschließen. Vier private Eigentümer sowie das St. Katharinen- und Weißfrauenstift hatten bis Anfang 2021 der Veräußerung auf Grundlage des Bodenrichtwerts zugestimmt. Diesen fünf Ankäufen stimmte der Magistrat mit Beschluss vom 23.11.2020 (M 1400) zu. Sind diese mittlerweile vertraglich umgesetzt?
- Zwischenzeitlich haben sich die Eigentümer von weiteren sechs Flächen zur Veräußerung bereit erklärt, da ein Enteignungsverfahren in Aussicht gestellt wurde. Eine Genehmigungsvorlage für diese Verträge wurde Anfang Mai 2021 in den Geschäftsgang gegeben. Die Umsetzung dieser Ankäufe kann nach Beschluss des Magistrats erfolgen und war spätestens im dritten Quartal 2021 vorgesehen. Sind diese mittlerweile umgesetzt?
- Eine weitere Teilfläche befindet sich im Eigentum des Allgemeinen Almosenkastens und steht auf dem Wege einer Besitzeinweisung kurzfristig zur Verfügung. Ist die vertragliche Umsetzung hier in die Wege geleitet?
- Es verbleibt noch eine Teilfläche, für die bislang keine Einigung mit dem Eigentümer erzielt wurde. Daher wurde Mitte Mai 2021 das Enteignungsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt. Wie ist der Stand des Enteignungsverfahrens? Ist beabsichtigt, im Wege der vorzeitigen Besitzeinweisung den Vorgang zu beschleunigen?
Begründung
Seit über 40 Jahren warten die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Erlenbachs und Nieder-Eschbachs auf die Realisierung des Radweges zwischen den beiden Stadtteilen. Nach langem Warten wurde vonseiten des Magistrats in einer Pressemitteilung, kurz vor der Kommunalwahl aus dem Dezernat VI - Verkehr vom 21. Dezember 2020, verkündet, dass die Bau- und Finanzierungsvorlage beschlossen wurde und der Bau des Radweges im Oktober 2021 beginnen soll. Sogar für die eventuell gestörten Rebhühner wurde eine Lösung gefunden. Der Ortsbeirat wird den Magistrat an dieser Aussage messen und deshalb regelmäßig nachfragen, um die Umsetzung und den Bau voranzutreiben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2021OFOF 1/15Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER
- 7. Mai 2021VV 18Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-ErlenbachAnfrage
- 9. Juli 2021STST 1331Radweg zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-EschbachStellungnahme
- 4. Mai 2022OFOF 144/15Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Mai 2022Sie sind hierOMOM 2154Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 2258Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2