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Flächen für Mikrodepots ausweisen und in neuen Wohnquartieren einplanen, Lieferverkehr reduzieren

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1274

Betreff: Flächen für Mikrodepots ausweisen und in neuen Wohnquartieren einplanen, Lieferverkehr reduzieren Zu 1. und 3.: Der Magistrat steht weiteren Standorten von Mikrodepots - auch auf öffentlichen Parkflächen - grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber und beteiligt sich auch zukünftig am gemeinsamen Projekt mit der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main und der House of Logistics and Mobility (HOLM) GmbH. So wurde im Pilotprojekt mit UPS die genutzte Fläche in der Meisengasse in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt am Main genehmigt. In Kooperation mit DHL Express wird ein weiteres Mikrodepot als Pilotprojekt in der Klapperfeldstraße eingerichtet. Diese Projekte haben allerdings auch gezeigt, dass es nur wenige geeignete Flächen im öffentlichen Verkehrsraum der Innenstadt gibt. Nach Abschluss der Projekte sollen die Mikrodepots dauerhaft auf privater Fläche eingerichtet werden.

Zu 2. und 4.: Die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie bei ihren Bestandsimmobilien ebenso wie bei ihren Neubauten großen Wert darauf legt, dass Grün- und Außenanlagen als Aufenthaltsräume für die Bewohnerinnen und Bewohner wahrgenommen werden können. Zudem legt die ABG Wert darauf, dass Grün- und Außenanlagen einen wichtigen und wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas gerade in innerstädtischen Quartieren leisten. Aus diesem Grund wird die ABG keinerlei weitere Flächen zur Versiegelung in Form der Bereitstellung für Mikrodepots ausweisen. Ebenso stellt die ABG auch keine Flächen für Altkleidercontainer und ähnliches zur Verfügung. Es ist vielmehr eine logistische Aufgabe der Paketdienstleister dafür Sorge zu tragen, dass durch ein intelligentes Logistikkonzept nicht mehrere Dienstleister hintereinander Quartiere befahren. Dies kann jedoch nicht Aufgabe der Wohnungsbaugesellschaft sein. Die Nassauische Heimstätte hat mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht bereits versiegelte Flächen als Standort für Mikrodepots in Frage kommen. Eine Entscheidung im Einzelfall setzt eine jeweils genaue Betrachtung der Situation vor Ort sowie der Anforderungen an ein solches Depot voraus. Jede weitere Auflage, die Teil einer Baugenehmigung wird, erschwert die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und ist aus Sicht der Nassauischen Heimstätte daher mit Skepsis zu betrachten.

Zu 5.: Einige Paketdienstleister haben ihr Interesse zurückgezogen, da nur wenig geeigneter Raum in der Innenstadt zur Verfügung steht. Sollten sich noch Anbieter für ein Pilotprojekt melden, wird eine wohlwollende Flächenprüfung vorgenommen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. März 2018OFOF 576/1Flächen für Mikrodepots ausweisen und in neuen Wohnquartieren einplanen Lieferverkehr reduzierenOrtsbeiratsantrag · U.B.
  2. 10. April 2018OMOM 2999Flächen für Mikrodepots ausweisen und in neuen Wohnquartieren einplanen, Lieferverkehr reduzierenDirektanregung
  3. 23. Juli 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1274Flächen für Mikrodepots ausweisen und in neuen Wohnquartieren einplanen, Lieferverkehr reduzieren
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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