Taubenhäuser auf den Parkhäusern "Hauptwache" und "Am Gericht"
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Unterstützung des Stadttaubenprojekts bei der Rückführung und dem Betrieb von Taubenhäusern in Frankfurt. Dies ist notwendig, um die Obdachlosigkeit von etwa 600 Tauben zu verhindern und die Tierschutzsituation in der Stadt zu verbessern. Die Stadt soll geeignete Ersatzstandorte prüfen und finanzielle Unterstützung bereitstellen.
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Klapperfeldstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.07.2026.
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- ) Der Magistrat wird beauftragt, umgehend mit dem von der Kündigung der Taubenhäuser auf den Parkhäusern "Hauptwache" und "Am Gericht" durch die stadteigene Frankfurter Aufbau AG betroffenen Verein "Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V." in Kontakt zu treten und diesen bei dem dadurch erforderlich werdenden Rückbau der Taubenhäuser, der bis zum 31. Januar 2023 erfolgt sein muss, logistisch und finanziell zu unterstützen.
- ) Zudem wird der Magistrat damit beauftragt, das Stadttaubenprojekt proaktiv bei der Suche nach geeigneten Ersatzstandorten für die beiden Taubenhäuser in der näheren Umgebung der jeweiligen bisherigen Standorte zu unterstützen. In diesem Zusammenhang sind vorrangig hierfür in Frage kommende städtische Liegenschaften auf deren Eignung hin zu prüfen und dem Stadttaubenprojekt zur zukünftigen Nutzung anzubieten.
- ) Der Magistrat wird weiterhin damit beauftragt, dem Verein "Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. - zusätzlich zur bereits gewährten jährlichen Förderung - ab sofort den für Betrieb und Unterhalt dieser beiden Taubenhäuser anfallenden Kosten- und Personalaufwand - gegen Nachweis - laufend zu erstatten.
- ) Die Finanzierung dieser Maßnahmen wird durch die Umschichtung von bereits in den laufenden Etat eingestellten Haushaltsmitteln sowie durch die Einstellung der erforderlichen Mittel in zukünftige Haushalte sichergestellt.
Begründung
Der Verein "Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V." betreibt die Taubenhäuser auf dem Parkhaus "Hauptwache" seit 2010 sowie auf dem Parkhaus "Am Gericht" seit 2018 und wurde durch die plötzliche Kündigung durch die städtische Frankfurter Aufbau AG eiskalt erwischt. Ein ersatzloser Rückbau der beiden Taubenhäuser hätte zur Folge, dass etwa 600 Tiere obdachlos würden und sich die ohnehin bereits hochprekäre Situation der Stadttauben in Frankfurt weiter verschärfen würde. Um dies abzuwenden, ist der Magistrat gefordert, das Stadttaubenprojekt beim Rückbau der beiden betroffenen Taubenhäuser sowohl logistisch als auch finanziell zu unterstützen sowie bei der Suche nach alternativen Standorten proaktiv mitzuwirken und hierfür nach Möglichkeit städtische Liegenschaften zur Verfügung zu stellen. Im Falle des Parkhauses "Am Gericht" würde sich insbesondere das ehemalige Polizeigefängnis, Klapperfeldstraße 5, anbieten. Auch im näheren Umfeld des Parkhauses "Hauptwache" befinden sich zahlreiche städtische Immobilien, bei denen eine mögliche Nutzung zu untersuchen wäre. Mit dem Betrieb und der Unterhaltung der Taubenhäuser, von denen es ohnehin viel zu Wenige in Frankfurt gibt, leistet das Stadttaubenprojekt nicht nur einen aktiven Beitrag zum Tierschutz in unserer Stadt, sondern erfüllt damit auch eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe - zum Wohle von Mensch und Tier. Da der von der Stadt Frankfurt an das Stadttaubenprojekt gewährte jährliche Förderbetrag in Höhe von 20.000 EUR seit der erstmaligen Bewilligung im Jahr 2010 nicht erhöht wurde, übersteigen die mit der Stadttaubenpopulation einhergehenden Aufgaben die Möglichkeiten des Vereins mittlerweile bei weitem. Das und auch - bedingt durch Energiekrise und Inflation - erheblich gestiegene Kosten rechtfertigen eine über die jährliche gewährte Fördersumme hinausgehende, projektbezogene Förderung des Betriebs und Unterhalts der beiden innenstädtischen Taubenhäuser durch die Stadt Frankfurt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Dezember 2022 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.02.2023 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Aufnahme auf TO); CDU (= Votum im Ältestenausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Aufnahme auf Tagesordnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)