Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße Nr. 53
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1247
Betreff: Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße Nr. 53 Im Bereich des Gutleutviertels sowie direkt im Westhafenquartier wurden in jüngster Zeit mehrere potentielle Wochenmarktstandorte geprüft. An keinem der bisherigen Prüfstandorte, die sich teilweise in städtischem oder in privatem Besitz befinden, konnten die notwendigen Rahmenbedingungen für einen Markt festgestellt werden. Mitunter lag es daran, dass Grundstückseigentümer vorhandene Freiflächen nicht für einen öffentlichen Wochenmarkt zur Verfügung stellen wollten. Das Grundstück Speicherstraße 53 befindet sich ebenfalls nicht im Besitz der Stadt Frankfurt, weshalb mit ähnlichen Zustimmungsproblemen für die angeregten Zwischennutzungen als Marktstandort oder als öffentliche Grünfläche gerechnet werden muss. Zudem ist offensichtlich, dass die Fläche auf absehbare Zeit als Gewerbe- bzw. Büroimmobilie entwickelt werden soll. Ein Wochenmarkt ist als Übergangsnutzung für zeitweise brachliegende Bauflächen grundsätzlich ungeeignet. Die Konzeption und Einrichtung eines Versorgungsmarktes ist mit umfangreicher organisatorischer Vorbereitung verbunden, die sich in wirtschaftlicher Hinsicht sowohl für die Händler als auch für den Organisator erst über mittelfristige Zeiträume rechnet. Mindestens ein Jahr benötigen neue Märkte in der Regel um bestenfalls Kostendeckung zu erzielen. Insofern wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gelingen, bei Händlern das notwendige Interesse für die Teilnahme an einem befristeten Wochenmarkt zu wecken. Darüber hinaus ist die räumliche Lage und Beschaffenheit des Grundstücks als wenig markttauglich anzusehen. Insbesondere fehlt es am Standort an stadträumlicher Aufenthalts-Qualität, notwendiger Passantengrundfrequenz sowie an gut erschlossener und befestigter Veranstaltungsfläche. Der Magistrat geht abschließend nicht von der Realisierbarkeit öffentlicher Zwischennutzungen auf dem Grundstück an der Speicherstraße 53 aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2015STST 213Einen Erzeugermarkt auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel einrichten!Stellungnahme
- 3. Mai 2015OFOF 617/1Zwischennutzung Grundstück Speicherstraße 53Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Mai 2015OMOM 4144Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße Nr. 53Direktanregung
- 24. August 2015Sie sind hierSTST 1247Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße Nr. 53Stellungnahme
- 18. März 2016STST 532Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel auf dem Bachforellenweg zwischen der Zanderstraße und dem KarpfenwegStellungnahme
- 23. Januar 2018OMOM 2659Einrichtung eines Erzeugermarktes im GutleutviertelDirektanregung
- 13. April 2018STST 767Einrichtung eines Erzeugermarktes im GutleutviertelStellungnahme
- 28. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 172 WochenSTST 982Einrichtung eines Erzeugermarktes im GutleutviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab