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Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel

Vorlagentyp: STMagistrat
172 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 982

Betreff: Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel Wochenmärkte sind als Nahversorgungseinrichtungen auf zentrale Standorte, sehr gute Erschließung sowie ausreichend bemessene Einzugsgebiete angewiesen. Für Händler sind Märkte die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz und für die Landwirtschaft eine zentrale Möglichkeit der Direktvermarktung regionaler Lebensmitteln. Fehlende Rentabilität führt unweigerlich zum Verlust von Ständen und damit von Vielfältigkeit bis gegebenenfalls zur vollständigen Schließung. Dort wo nötige Voraussetzungen für einen nachhaltigen Wochenmarktbetrieb zu ermöglichen sind, wird die Neueinrichtung von Märkten durch den Magistrat sehr begrüßt. Eine genaue Prüfung jedes neuen Standortes ist nötig, um Marktanbieter überzeugen und in der vom Gesetz geforderten Anzahl verpflichten zu können. Im Zuge der Standortprüfungen werden insbesondere folgende Faktoren ausführlich geprüft und bewertet: (rechtliche) Verfügbarkeit taugliche Veranstaltungsfläche (zusammenhängend, frei von Hindernissen, befahr- und belastbar, ausreichend dimensioniert, leicht zu reinigen, absicherbar, brandschutzrechtlich nutzbar) technische Anforderungen (Stromversorgung, sanitäre Einrichtungen) stadträumliche Aufenthaltsqualität, zentraler Standort im Stadtteil ausreichend großes Einzugsgebiet verkehrliche Erreichbarkeit (fußläufig, ÖPNV, MIV) vorhandene Passantengrundfrequenz, weitere Kundenzufuhreffekte im Umfeld Nachfrage verheißende soziodemografische Strukturen im Quartier Kompatibilität mit vorhandenen Umfeldnutzungen Die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt wurde mit der Prüfung der vorgeschlagenen Standorte beauftragt und kam zu folgenden Ergebnissen: Zu

  1. Hirtenstraße mit Teilen des dortigen Spielplatzes: Das Einzugsgebiet beschränkt sich vornehmlich auf die sogenannte Wurzelsiedlung mit den dortigen Wohneinheiten. Zufuhreffekte von außerhalb sind aufgrund dezentraler Lage kaum zu erwarten. Das weitere stadträumliche Umfeld ist von überwiegend gewerblichen Nutzungen geprägt. Die für einen Wochenmarkt nötigen Voraussetzungen sind nicht oder kaum darstellbar. Zu
  2. Grundstück Gutleutstraße 168: Das unbebaute Grundstück an der Gutleutstraße 168 wird als Parkfläche genutzt. Für angrenzende Büro-Immobilien des Eigentümerkonzerns werden dort Stellplätze nachgewiesen. Der Eigentümer sieht nach eigener Auskunft keine Möglichkeiten das Grundstück für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellen, auch nicht an Wochenenden. Zu
  3. Passage im Behördenzentrum Gutleut: Das Areal Gutleutstraße 112-138 wird durch eine Immobilienfonds-Gesellschaft gehalten und ist ebenfalls keine Fläche in städtischem Besitz. Die Passage, welche durch das Behördenzentrum führt, ist vollständig als Feuerwehrzufahrt deklariert. Das Aufstellen von Marktständen auf Flächen, die für die Feuerwehr jederzeit vorgehalten werden müssen, ist rechtlich nicht zulässig. Unabhängig der Genehmigungsfähigkeit dieses Standortes ist die Nähe zum etablierten "Kaisermarkt", der zwei Mal wöchentlich in 10 min fußläufiger Entfernung stattfindet, nicht vorteilhaft. Treten mehrere Standorte in unmittelbare Konkurrenz zueinander, müssen die Märkte sich die Kaufkraft der ansässigen Marktkundschaft teilen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Februar 2015STST 213Einen Erzeugermarkt auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel einrichten!Stellungnahme
  2. 24. August 2015STST 1247Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße Nr. 53Stellungnahme
  3. 18. März 2016STST 532Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel auf dem Bachforellenweg zwischen der Zanderstraße und dem KarpfenwegStellungnahme
  4. 23. Januar 2018OMOM 2659Einrichtung eines Erzeugermarktes im GutleutviertelDirektanregung
  5. 13. April 2018STST 767Einrichtung eines Erzeugermarktes im GutleutviertelStellungnahme
  6. 28. Mai 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 172 Wochen
    STST 982Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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