Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1214
Betreff: Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet? Vorgang: V 277/16 OBR 2, ST 335/17 Der Magistrat hat sich mit den Betreibern der potenziell in Frage kommenden Parkhäuser in Bockenheim in Verbindung gesetzt: Die ABG Frankfurt Holding teilt mit, dass die Stellplätze im Objekt Sophienstraße/Gräfstraße unmittelbar als Stellplatznachweis den entsprechenden Wohnungen und Einzelhandelsflächen zugeordnet sind. Eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage sei daher nicht möglich. Die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen ist Eigentümerin des Parkhauses in der Grempstraße 2. Hierbei handelt es sich um ein öffentliches Parkhaus, das von jedermann genutzt werden kann. Derzeit sind rd. 90 Stellplätze als Dauerstellplätze vermietet. Für Nicht-GWH-Wohnungsmieter beträgt die Stellplatzmiete derzeit 71,40 € monatlich (inkl. MwSt.). Die GWH hat nach eigenen Angaben Interesse an weiteren Dauermietern in diesem Objekt. Die Betreiber der Parkhäuser haben zur durchschnittlichen Auslastung keine Angaben gemacht. Das Parkhaus Ladengalerie Bockenheimer Warte in der Adalbertstraße wird von der APCOA bewirtschaftet. Diese hat sich zur Anfrage des Magistrates nicht geäußert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2016OFOF 177/2Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2016VV 277Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?Anfrage
- 13. Februar 2017STST 335Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?Stellungnahme
- 10. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1214Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab