Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 335
Betreff: Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2016OFOF 177/2Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2016VV 277Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?Anfrage
- 13. Februar 2017Sie sind hierSTST 335Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?Stellungnahme
- 10. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1214Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab