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Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?

Vorlagentyp: V
35 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 28.11.2016, V 277 entstanden aus Vorlage: OF 177/2 vom 10.11.2016

Betreff: Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die durchschnittliche Auslastung der bestehenden Parkhäuser in Bockenheim ist; 2. ob es aus seiner Sicht denkbar ist, Teilflächen der Parkhäuser als Quartiersgaragen für die Bewohner Bockenheims zur Verfügung zu stellen; 3. wie hoch er die monatlichen Kosten pro Stellplatz eines solchen Quartiersgaragenplatzes schätzt.

Begründung: Fehlende Parkmöglichkeiten in Teilen Bockenheims. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2016OFOF 177/2Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. November 2016Sie sind hier
    VV 277Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?
    Anfrage
  3. 13. Februar 2017STST 335Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?Stellungnahme
  4. 10. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1214Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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