Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Auskunftsersuchen vom 28.11.2016, V 277 entstanden aus Vorlage: OF 177/2 vom 10.11.2016
Betreff: Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die durchschnittliche Auslastung der bestehenden Parkhäuser in Bockenheim ist; 2. ob es aus seiner Sicht denkbar ist, Teilflächen der Parkhäuser als Quartiersgaragen für die Bewohner Bockenheims zur Verfügung zu stellen; 3. wie hoch er die monatlichen Kosten pro Stellplatz eines solchen Quartiersgaragenplatzes schätzt.
Begründung: Fehlende Parkmöglichkeiten in Teilen Bockenheims. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2016OFOF 177/2Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2016Sie sind hierVV 277Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?Anfrage
- 13. Februar 2017STST 335Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?Stellungnahme
- 10. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1214Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen