Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- Wie ist die durchschnittliche Auslastung der bestehenden Parkhäuser in Bockenheim?
- Ist aus Sicht des Magistrats denkbar, Teilflächen der Parkhäuser als Quartiersgaragen für die Bewohner Bockenheims zur Verfügung zu stellen?
- Wie hoch schätzt der Magistrat die monatlichen Kosten pro Stellplatz einer solchen Quartiersgarage? Begründung: Fehlende Parkmöglichkeiten in Teilen Bockenheims.
Inhalt
Antrag vom 10.11.2016, OF 177/2
Betreff: Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- Wie ist die durchschnittliche Auslastung der bestehenden Parkhäuser in Bockenheim?
- Ist aus Sicht des Magistrats denkbar, Teilflächen der Parkhäuser als Quartiersgaragen für die Bewohner Bockenheims zur Verfügung zu stellen?
- Wie hoch schätzt der Magistrat die monatlichen Kosten pro Stellplatz einer solchen Quartiersgarage? Begründung: Fehlende Parkmöglichkeiten in Teilen Bockenheims.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2016Sie sind hierOFOF 177/2Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2016VV 277Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?Anfrage
- 13. Februar 2017STST 335Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?Stellungnahme
- 10. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1214Sind die Parkhäuser in Bockenheim für eine teilweise Nutzung als Quartiersgarage geeignet?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP