Erneuerung der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2018, ST 1148
Betreff: Erneuerung der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule Für den Abriss und Neubau der Sporthalle 1 an der Otto-Hahn-Schule hat der Magistrat in seiner Sitzung am 05.02.2018 Planungsmittel freigegeben. Dem Magistrat ist die Notwendigkeit der Erneuerung der Sporthalle bewusst. Die Planung wird zeitnah begonnen. Zunächst erfolgt über ein VgV (Vergabeverordnung)-Verfahren die Auswahl eines Architekturbüros und Fachplaners. Für das VgV-Verfahren ist ein Zeitraum von 6 Monaten erforderlich. Für die anschließende Planungszeit ist mit einem Jahr zu rechnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2017BB 158Alte Turnhalle der Otto-Hahn-Schule Nieder-EschbachMagistratsbericht
- 19. Mai 2017BB 154Otto-Hahn-Schule (OHS), Sanierung und Erweiterung sowie Neubau der Sporthalle IMagistratsbericht
- 8. Juni 2017OFOF 112/15Alte Sporthalle an der Otto-Hahn-SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Juni 2017OAOA 176Alte Sporthalle an der Otto-Hahn-Schule Berichte des Magistrats vom 19.05.2017, B 154 und B 158Anregung
- 9. Februar 2018BB 24Aktionsplan Schule - SachstandMagistratsbericht
- 9. Februar 2018STST 222Alte Sporthalle an der Otto-Hahn-SchuleStellungnahme
- 8. März 2018OFOF 150/15Erneuerung der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. März 2018OMOM 2828Erneuerung der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-SchuleDirektanregung
- 25. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 1148Erneuerung der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab