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Praunheim und Rödelheim baldmöglichst in das Städtebauförderprogramm des Bundes aufnehmen

Vorlagentyp: STMagistrat
98 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1130

Betreff: Praunheim und Rödelheim baldmöglichst in das Städtebauförderprogramm des Bundes aufnehmen Sofern es für die Behebung städtebaulicher Missstände oder erheblicher Funktionsverluste erforderlich ist, kann die Stadt entsprechende Gebiete förmlich festlegen und die Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung beantragen. Je nach Programm gibt es dabei unterschiedliche Zielsetzungen und Schwerpunkte in der Maßnahmenumsetzung. Das Programm "Soziale Stadt" soll beispielsweise in Gebieten zur Anwendung kommen, die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der dort lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Ziel wäre die Erhöhung der Wohnqualität und Nutzungsvielfalt, die Verbesserung der Generationengerechtigkeit und die Integration aller Bevölkerungsgruppen. Das Programm "Stadtumbau" soll in Gebieten mit erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten helfen, sich frühzeitig auf Veränderungen in Demografie und Wirtschaft einzustellen. Das Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" soll zentrale Versorgungsbereiche, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand bedroht oder betroffen sind, stärken. Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Für eine Aufnahme in die Städtebauförderung - unabhängig in welchem Programm - ist aber unabdingbar, dass die festgestellten Missstände oder Funktionsverluste erheblich sind. Zudem setzen die Programme der Städtebauförderung eine integrierte Betrachtungsweise und ein integriertes Vorgehen voraus, d. h. alle relevanten Themenfelder müssen untersucht werden. Zu diesen Feldern gehören insbesondere die Themen Arbeiten, Wohnen, Wirtschaft, Kultur und Verkehr, in denen eventuell Defizite in den Bereichen Sozialstruktur, baulicher Bestand, Arbeitsplatzangebot, Ausbildungsniveau, Ausstattung mit sozialer und stadtteilkultureller Infrastruktur, Qualität der Wohnungen, des Wohnumfeldes und der Umwelt vorhanden sein können. Ergebnis dieser integrierten Betrachtungsweise ist ein sogenanntes Integriertes Entwicklungskonzept, das letztendlich auch die Basis für die Beantragung von Fördermitteln aus den Städtebauförderprogrammen bildet. Der städtebauliche Rahmenplan Ortsmitte Praunheim wäre im Sinne der integrierten Betrachtungsweise nur eine Fachplanung, die mit weiteren Fachplanungen abgestimmt und abgewogen werden müsste, und auf diesem Weg zu einem integrierten Entwicklungskonzept führen würde. Gleiches würde für die Planungen in Rödelheim im Bereich Alt-Rödelheim/Radilostraße gelten, wobei diese noch nicht vorliegen und nicht den Umfang eines städtebaulichen Rahmenplans erreichen werden. Aus Sicht des Magistrates sind aus den Ergebnissen der Rahmenplanung zur Ortsmitte Praunheim und den zu erwartenden Ergebnissen der Planung für Rödelheim keine erheblichen städtebaulichen Missstände oder Funktionsverluste deutlich geworden, die die Anmeldung in eines der oben beschriebenen Programme nahelegen. Der Magistrat hatte sich bereits Mitte 2014 an das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gewandt, um die Chancen für die Aufnahme neuer Gebiete aus Frankfurt in die Programme der Städtebauförderung zu klären. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der aktive Förderzeitraum für die beiden Gebiete "Soziale Stadt" Unterliederbach - Engelsruhe und Gallus seit einigen Jahren ausgelaufen ist. Das Hessische Ministerium hat für 2015 die Neuaufnahmen eines Gebietes in das Programm "Soziale Stadt" in Aussicht gestellt. Daher beabsichtigt der Magistrat auf der Grundlage vorliegender Erkenntnisse für den Bereich Ben-Gurion-Ring schnellstmöglich einen Antrag auf Aufnahme in das Programm "Soziale Stadt" zu stellen. Ob darüber hinaus in den kommenden Jahren weitere Gebiete in die unterschiedlichen Programme aufgenommen werden können, hängt seitens des Hessische Ministeriums davon ab, inwieweit die haushaltsmäßigen Voraussetzungen vorliegen, die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und Aufnahmekapazitäten gegeben sind. Im Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 75, wurde der aktuelle Sachstand einiger Projekte aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim beschrieben. Hierbei wurde deutlich, dass die Umsetzung der vorgeschlagenen Projekte nicht nur von den finanziellen Mitteln abhängig ist, sondern dass auch andere Aspekte entscheidenden Einfluss haben. Der Magistrat wird jedoch kontinuierlich weiter prüfen, ob aktuelle oder künftige Förderprogramme zur Umsetzung der Maßnahmen eingesetzt werden können oder eine Finanzierung aus anderen Haushaltsmitteln in Frage kommt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2015BB 75Rahmenplan Ortsmitte PraunheimMagistratsbericht
  2. 1. April 2015OFOF 513/7Praunheim und Rödelheim baldmöglichst in das Städtebauförderprogramm des Bundes aufnehmenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 21. April 2015OMOM 4051Praunheim und Rödelheim baldmöglichst in das Städtebauförderprogramm des Bundes aufnehmenDirektanregung
  4. 3. August 2015Sie sind hier
    STST 1130Praunheim und Rödelheim baldmöglichst in das Städtebauförderprogramm des Bundes aufnehmen
    Stellungnahme
  5. 19. September 2016OFOF 61/7Rahmenplan Ortsmitte Praunheim II - Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme „Soziale Stadt“ oder „Städtebauförderung“Ortsbeiratsantrag · SPD
  6. 4. Oktober 2016OMOM 644Rahmenplan Ortsmitte Praunheim II - Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme „Soziale Stadt“ oder „Städtebauförderung“Direktanregung
  7. 9. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 98 WochenSTST 13Rahmenplan Ortsmitte Praunheim II - Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme "Soziale Stadt" oder "Städtebauförderung"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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