Rahmenplan Ortsmitte Praunheim II - Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme „Soziale Stadt“ oder „Städtebauförderung“
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme "Soziale Stadt" oder "Städtebauförderung" Vorgang: OM 4051/15 OBR 7; ST 1130/15 Der Magistrat wird gebeten erneut zu prüfen, ob die Umsetzung des Rahmenplans "Ortsmitte Praunheim" durch die Bundesförderprogramme "Soziale Stadt" und/oder Städtebauförderung" kofinanziert werden kann. Begründung: In der ST 1180 hat der Magistrat dargelegt, dass die Gesamtsituation in Praunheim keine Aufnahme in eines der beiden Programme rechtfertigt. Unter anderem wird dargelegt, dass aus den Ergebnissen der Rahmenplanung zur Ortsmitte Praunheim "keine erheblichen städtebaulichen Missstände oder Funktionsverluste deutlich geworden sind, die die Anmeldung in eines der oben beschriebenen Programme nahelegen." Seit dieser Stellungnahme hat sich die Situation wesentlich verändert. So sind die Mittel für die og. Programme erheblich erhöht worden und die Verbesserung der Wohnsituation in den Stadteilen ist noch stärker in den Fokus der Programme gerückt worden.
Inhalt
Antrag vom 19.09.2016, OF 61/7
Betreff: Rahmenplan Ortsmitte Praunheim II - Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme "Soziale Stadt" oder "Städtebauförderung" Vorgang: OM 4051/15 OBR 7; ST 1130/15 Der Magistrat wird gebeten erneut zu prüfen, ob die Umsetzung des Rahmenplans "Ortsmitte Praunheim" durch die Bundesförderprogramme "Soziale Stadt" und/oder Städtebauförderung" kofinanziert werden kann.
Begründung: In der ST 1180 hat der Magistrat dargelegt, dass die Gesamtsituation in Praunheim keine Aufnahme in eines der beiden Programme rechtfertigt. Unter anderem wird dargelegt, dass aus den Ergebnissen der Rahmenplanung zur Ortsmitte Praunheim "keine erheblichen städtebaulichen Missstände oder Funktionsverluste deutlich geworden sind, die die Anmeldung in eines der oben beschriebenen Programme nahelegen." Seit dieser Stellungnahme hat sich die Situation wesentlich verändert. So sind die Mittel für die og. Programme erheblich erhöht worden und die Verbesserung der Wohnsituation in den Stadteilen ist noch stärker in den Fokus der Programme gerückt worden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2015BB 75Rahmenplan Ortsmitte PraunheimMagistratsbericht
- 1. April 2015OFOF 513/7Praunheim und Rödelheim baldmöglichst in das Städtebauförderprogramm des Bundes aufnehmenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. April 2015OMOM 4051Praunheim und Rödelheim baldmöglichst in das Städtebauförderprogramm des Bundes aufnehmenDirektanregung
- 3. August 2015STST 1130Praunheim und Rödelheim baldmöglichst in das Städtebauförderprogramm des Bundes aufnehmenStellungnahme
- 19. September 2016Sie sind hierOFOF 61/7Rahmenplan Ortsmitte Praunheim II - Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme „Soziale Stadt“ oder „Städtebauförderung“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 4. Oktober 2016OMOM 644Rahmenplan Ortsmitte Praunheim II - Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme „Soziale Stadt“ oder „Städtebauförderung“Direktanregung
- 9. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 98 WochenSTST 13Rahmenplan Ortsmitte Praunheim II - Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme "Soziale Stadt" oder "Städtebauförderung"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme