Rahmenplan Ortsmitte Praunheim II - Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme „Soziale Stadt“ oder „Städtebauförderung“
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Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 644 entstanden aus Vorlage: OF 61/7 vom 19.09.2016
Betreff: Rahmenplan Ortsmitte Praunheim II - Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme "Soziale Stadt" oder "Städtebauförderung" Vorgang: OM 4051/15 OBR 7; ST 1130/15 Der Magistrat wird gebeten, erneut zu prüfen, ob die Umsetzung des Rahmenplans Ortsmitte Praunheim durch die Bundesförderprogramme "Soziale Stadt" und/oder "Städtebauförderung" kofinanziert werden kann.
Begründung: In der Stellungnahme ST 1130 hat der Magistrat dargelegt, dass die Gesamtsituation in Praunheim keine Aufnahme in eines der beiden Programme rechtfertigt. Unter anderem wird dargelegt, dass aus den Ergebnissen der Rahmenplanung zur Ortsmitte Praunheim "keine erheblichen städtebaulichen Missstände oder Funktionsverluste deutlich geworden sind, die die Anmeldung in eines der oben beschriebenen Programme nahelegen." Seit dieser Stellungnahme hat sich die Situation wesentlich verändert. So sind die Mittel für die o. g. Programme erheblich erhöht worden und die Verbesserung der Wohnsituation in den Stadteilen ist noch stärker in den Fokus der Programme gerückt worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2015BB 75Rahmenplan Ortsmitte PraunheimMagistratsbericht
- 1. April 2015OFOF 513/7Praunheim und Rödelheim baldmöglichst in das Städtebauförderprogramm des Bundes aufnehmenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. April 2015OMOM 4051Praunheim und Rödelheim baldmöglichst in das Städtebauförderprogramm des Bundes aufnehmenDirektanregung
- 3. August 2015STST 1130Praunheim und Rödelheim baldmöglichst in das Städtebauförderprogramm des Bundes aufnehmenStellungnahme
- 19. September 2016OFOF 61/7Rahmenplan Ortsmitte Praunheim II - Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme „Soziale Stadt“ oder „Städtebauförderung“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 4. Oktober 2016Sie sind hierOMOM 644Rahmenplan Ortsmitte Praunheim II - Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme „Soziale Stadt“ oder „Städtebauförderung“Direktanregung
- 9. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 98 WochenSTST 13Rahmenplan Ortsmitte Praunheim II - Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme "Soziale Stadt" oder "Städtebauförderung"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats