Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort "Schul-provisorium" Westhausen
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1100
Betreff: Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort "Schul-provisorium" Westhausen Die Ergebnisse der umwelt-/abfalltechnischen Untersuchungen im Plangebiet des B 904 von Oktober 2015 bestätigen weitgehend die Ergebnisse der Untersuchungen des Jahres 1996. Die Bodenauffüllungen erstrecken sich in Mächtigkeiten von 7,30 m - 11,40 m. Erbohrt wurde größtenteils Bodenaushub verschiedener Bodenarten (Sande, Schluffe und Tone), mit wechselnden Bauschuttanteilen sowie Schlacken-, Asphalt- und Holzresten. Örtlich wurden nur sehr geringe Müllbestandteile vorgefunden. Aus den Bohrungen wurden bereichsweise Mischproben zusammengestellt und bodenchemisch untersucht. Dabei wurden in 6 von 21 Proben etwas erhöhte Gehalte an polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) gemessen mit Gehalten von <20 mg/kg. Dies entspricht einer abfalltechnischen Zuordnung von > Z2 nach den Zuordnungswerten der LAGA, was im Falle eines Baugrubenaushubs im Regelfall zu einer Verwertung des Bodenaushubs auf einer Deponie führt. PAK sind meist gebunden an Schlacken, Aschen und Asphaltreste. Im Bohrgut der Mischproben wurden bis auf eine Ausnahme keine erhöhten Gehalte an Schwermetallen gemessen. Auch andere Schadstoffe waren meist unauffällig oder lagen unter den Nachweisgrenzen. Schadstoffbezogene Bewertungen auf solchen Altablagerungen beziehen sich immer auf die Ergebnisse von einzelnen Bohrungen und Sondierungen. Infolge verschiedener Schüttphasen können die abgelagerten Materialien und Schadstoffkonzentrationen lateral und tiefenkonzentriert stark variieren, was eine flächige Bewertung naturgemäß erschwert. Aus den Untersuchungen lassen sich daher nur grobe Tendenzen ableiten. Eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ist nicht zu konstatieren. Allerdings ist bei künftigen Baumaßnahmen mit Mehrkosten zu rechnen. Solche Mehrkosten können bedingt sein durch die notwendige Entsorgung und Verwertung des Aushubmaterials auf Deponieeinrichtungen sowie die Aufbringung von gänzlich unbelasteten Oberboden auf den künftigen Freiflächen. Diese Mehrkosten sind pro Flächeneinheit gleichermaßen für Wohnbauland und das Schulgelände zu erwarten. Von einer Machbarkeit des Schulprovisoriums geht der Magistrat daher aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2014MM 16Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 10. März 2014OFOF 369/7Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet .B 904 - Nördliche Kollwitzstraße.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 25. März 2014VV 984Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet B 904 - Nördlich KollwitzstraßeAnfrage
- 4. Juli 2014STST 870Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet B 904 - Nördlich KollwitzstraßeStellungnahme
- 21. September 2015OFOF 571/7Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 „Nördlich Kollwitzstraße“ - Standort „Schulprovisorium“ WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Dezember 2015OMOM 4787Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort „Schulprovisorium“ WesthausenDirektanregung
- 15. Februar 2016STST 296Bodenuntersuchungen im Bereich Bebuungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort "Schul-provisorium" WesthausenStellungnahme
- 29. August 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 136 WochenSTST 1100Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort "Schul-provisorium" WesthausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab