Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet B 904 - Nördlich Kollwitzstraße
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904 - Nördlich Kollwitzstraße Vorgang: M 9/14; M 16/14 In der Vorlage M 9 hat der Magistrat 15 Wohnbaulandentwicklungsgebiete mit Priorität benannt und die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens eingeleitet. Zu diesen Gebieten gehört auch das Gebiet B 904 - Nördlich Kollwitzstraße. Vorbehaltlich des noch ausstehenden Bebauungsplanverfahrens erscheint das Areal auch dem Ortsbeirat grundsätzlich als geeignet für die die Schaffung von Wohnraum.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 25.03.2014, V 984 entstanden aus Vorlage: OF 369/7 vom 10.03.2014
Betreff: Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet B 904 - Nördlich Kollwitzstraße Vorgang: M 9/14; M 16/14 In der Vorlage M 9 hat der Magistrat 15 Wohnbaulandentwicklungsgebiete mit Priorität benannt und die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens eingeleitet. Zu diesen Gebieten gehört auch das Gebiet B 904 - Nördlich Kollwitzstraße. Vorbehaltlich des noch ausstehenden Bebauungsplanverfahrens erscheint das Areal auch dem Ortsbeirat grundsätzlich als geeignet für die die Schaffung von Wohnraum. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Ist dem Magistrat bekannt, dass das Areal in der "Bodenschwermetallkarte" als stark bzw. sehr stark belastet ausgewiesen ist?
- Könnte diese Schwermetallbelastung ein Ausschlusskriterium für eine wirtschaftlich sinnvolle Bebauung des Baugebiets sein, da ja vorher eine teure Bodensanierung vorgenommen werden muss? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2014MM 16Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 10. März 2014OFOF 369/7Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet .B 904 - Nördliche Kollwitzstraße.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 25. März 2014Sie sind hierVV 984Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet B 904 - Nördlich KollwitzstraßeAnfrage
- 4. Juli 2014STST 870Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet B 904 - Nördlich KollwitzstraßeStellungnahme
- 21. September 2015OFOF 571/7Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 „Nördlich Kollwitzstraße“ - Standort „Schulprovisorium“ WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Dezember 2015OMOM 4787Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort „Schulprovisorium“ WesthausenDirektanregung
- 15. Februar 2016STST 296Bodenuntersuchungen im Bereich Bebuungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort "Schul-provisorium" WesthausenStellungnahme
- 29. August 2016Antwort des Magistrats · nach 136 WochenSTST 1100Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort "Schul-provisorium" WesthausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen