Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 16
Betreff: Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Nördlich Kollwitzstraße in Frankfurt am Main - Praunheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 04.07.2013 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll für das Gebiet der ehemals geplanten Friedhofserweiterung Westhausen Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Die integrierte Lage, die Nachverdichtungsmöglichkeit und die gute ÖPNV-Anbindung bieten gute Voraussetzungen für die Umnutzung des ehemaligen Ziegeleigeländes< und tragen zum schonenden Umgang mit Ressourcen bei. Ziel ist die Planung eines durchgrünten Wohngebietes, das an bestehende Wohngebiete im Süden und Norden anknüpft. II. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans zu beantragen.
Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße liegt im Frankfurter Stadtteil Praunheim zwischen der "Siedlung Praunheim" im Norden und der "Siedlung Westhausen" im Süden, gelegen an der Ludwig-Landmann-Straße und umfasst eine Fläche von zirka 5,5 ha. Das Plangebiet grenzt im Norden an die Schinkelstraße, im Osten an die Muckermannstraße und die Margarete-Schütte-Lihotzky-Anlage, im Süden an die Kollwitzstraße und im Westen an den Friedhof Westhausen. Anlass, Erfordernis und Ziele Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit der Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Auch das Plangebiet kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes "Grünfläche, Parkanlage" sowie "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" dar. Der Bebauungsplan kann somit nicht aus den Darstellungen des RegFNP entwickelt werden. Der Bebauungsplan Nr. 329 - Westlich Ludwig-Landmann-Straße - in Kraft getreten am 26.08.1980 - deckt das gesamte Plangebiet ab und setzt für den größten Teil der Fläche "Öffentliche Grünfläche - Friedhof" und im südlichen Teil eine Fläche für "Parken für Friedhofsbesucher" sowie eine Fläche für ein "Einstöckiges Gebäude für Friedhofszwecke" fest. Am westlichen Rand des Geltungsbereiches ist ein "Gehrecht (Schulweg)" festgesetzt. Konzept und städtebaulicher Entwurf Bei dem Gelände handelt es sich um eine frühere Ziegeleigrube, die in den 20er und 30er Jahren des letzten Jahrhunderts bis auf 6 bis 8 m unter Geländeniveau ausgebeutet wurde und später mit Erdaushub und Bauschutt aus verschiedenen kommunalen Baumaßnahmen, vor allem aus Straßenbaumaßnahmen des Miquelknotens verfüllt und auf 2 bis 5 m aufgehaldet worden ist. Eigentümer der gesamten Plangebietsfläche ist die Stadt Frankfurt am Main. Hinweise auf wilde Ablagerungen haben sich nicht ergeben, Altlasten sind hier nicht zu erwarten. Ein Teil der Fläche wird als Parkplatz für Friedhofsbesucher genutzt. Im Rahmen der Umplanung sollen die Stellplätze eventuell an anderer Stelle im Plangebiet erneut nachgewiesen werden. Die gesamte Friedhofserweiterungsfläche besteht aus einer Wiese von zirka 50 m mal 150 m mit vereinzelten Bäumen und Sträuchern und einer sich anschließenden L-förmigen Fläche von zirka 250 m mal 200 m mit dichtem Baumbestand. Der zurzeit noch als Friedhofsergänzungsfläche festgesetzte Standort wird in wesentlichen Teilen nicht mehr für Friedhofsbelange benötigt. Durch die benachbarten Wohngebiete, die Nähe zum Niddatal und die gute ÖPNV-Anbindung - die Stadtbahnstation Westhausen der Linie U 6 liegt ganz in der Nähe - ist die Fläche sehr gut als Wohnbaugebiet geeignet. Im geplanten durchgrünten Wohngebiet können Einfamilienhäuser entstehen, ergänzt durch Geschosswohnungsbauten an ausgewählten Stellen. Mit dieser Mischung soll ein breites Angebot an Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. Zu II. Zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele ist dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zu ändern. Anlage _Lageplan (ca. 5,1 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 10.03.2014, OF 369/7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2014Sie sind hierMM 16Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 10. März 2014OFOF 369/7Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet .B 904 - Nördliche Kollwitzstraße.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 25. März 2014VV 984Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet B 904 - Nördlich KollwitzstraßeAnfrage
- 4. Juli 2014STST 870Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet B 904 - Nördlich KollwitzstraßeStellungnahme
- 21. September 2015OFOF 571/7Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 „Nördlich Kollwitzstraße“ - Standort „Schulprovisorium“ WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Dezember 2015OMOM 4787Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort „Schulprovisorium“ WesthausenDirektanregung
- 15. Februar 2016STST 296Bodenuntersuchungen im Bereich Bebuungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort "Schul-provisorium" WesthausenStellungnahme
- 29. August 2016Antwort des Magistrats · nach 136 WochenSTST 1100Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort "Schul-provisorium" WesthausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf12 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen REP (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FARBECHTE und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen RÖMER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) ELF Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und ELF Piraten (= Annahme unter Hinweis auf V 984) sowie RÖMER (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und ELF Piraten (= Annahme unter Hinweis auf V 984) sowie RÖMER (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE. und ELF Piraten (= Annahme unter Hinweis auf V 984) sowie RÖMER (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)