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Sossenheim: "Anlieger frei" in der Westerbachsiedlung einführen

Vorlagentyp: STMagistrat
430 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Einführung der Regelung "Anlieger frei" in der Westerbachsiedlung wird abgelehnt, da sie zu Verkehrsverstößen führen würde und keine wirksamen Kontrollen möglich sind. Die Regelung würde nicht für die gesamte Siedlung gelten und könnte zu Missverständnissen im Verkehr führen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Gegen die Einführung dieser Regelung sprechen zwei unabhängige Aspekte, weshalb der Anregung nicht entsprochen werden kann:

Das Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatz "Anlieger frei" regelt nicht nur den ruhenden, sondern auch den fließenden Verkehr. Das VZ 250 StVO stellt keine Zonenbeschilderung dar und gilt somit nicht für die gesamte Westerbachsiedlung. Es reguliert den Zugang zu einer konkreten Straße, für die ein Anliegen bestehen muss. Die Durchfahrt, um in eine andere Straße zu kommen, stellt jedoch kein berechtigtes Anliegen dar. Dies führt zur paradoxen Situation, dass für Anlieger_innen der Eisenfelder Straße (siehe Abbildung 1) die Durchfahrt durch die Betzdorfer Straße und Weidenauer Straße nicht zulässig wäre. Hier würden somit ständig Verkehrsverstöße begangen.

Es wird auf die Problematik im Ortsbeirat 11 verwiesen, wo rund um die Birsteiner Straße aus diesem Grund die VZ 250 StVO mit Zusatz "Anlieger frei" entfernt werden mussten.

Mit der angeregten Verkehrsregelung geht zudem auch eine Erwartungshaltung an verkehrliche Kontrollen einher. Für diese Siedlung betrifft dies das unzulässige Parken in der Siedlung. Da von den Kontrollorganen am parkenden Fahrzeug jedoch nicht erkannt werden kann, ob ein berechtigtes Anliegen vorliegt oder nicht, sind wirksame Kontrollen durch die Städtische Verkehrspolizei schlicht nicht möglich.

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Abbildung 1: Plan Westerbachsiedlung

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Januar 2014STST 118Sossenheim: Westerbachsiedlung nur für den Anliegerverkehr zulassenStellungnahme
  2. 14. Dezember 2021OFOF 279/6Sossenheim: „Anlieger frei“ in der Westerbachsiedlung einführenOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 11. Januar 2022OMOM 1317Sossenheim: „Anlieger frei“ in der Westerbachsiedlung einführenDirektanregung
  4. 25. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 430 Wochen
    STST 1023Sossenheim: "Anlieger frei" in der Westerbachsiedlung einführen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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