Sossenheim: Westerbachsiedlung nur für den Anliegerverkehr zulassen
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 118
Betreff: Sossenheim: Westerbachsiedlung nur für den Anliegerverkehr zulassen Bei der Westerbachsiedlung handelt es sich um ein Wohngebiet dessen Straßen ausschließlich Ziel und Quellverkehr, also lediglich Anliegerverkehr, ermöglichen. Nach der ständigen Rechtsprechung berechtigt jedes beabsichtigte Anliegen, das einen Zielpunkt in einem nur für Anlieger ausgewiesenes Gebiet hat, zur Einfahrt. Vor diesem Hintergrund hält der Magistrat die vorgeschlagene Beschilderung für nicht zielführend und bittet um Verständnis, dass er von einer Umsetzung der Anregung absieht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. September 2013OFOF 807/6Sossenheim: Westerbachsiedlung nur für Anliegerverkehr zulassenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2013OMOM 2580Sossenheim: Westerbachsiedlung nur für Anliegerverkehr zulassenDirektanregung
- 24. Januar 2014Sie sind hierSTST 118Sossenheim: Westerbachsiedlung nur für den Anliegerverkehr zulassenStellungnahme
- 14. Dezember 2021OFOF 279/6Sossenheim: „Anlieger frei“ in der Westerbachsiedlung einführenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Januar 2022OMOM 1317Sossenheim: „Anlieger frei“ in der Westerbachsiedlung einführenDirektanregung
- 25. April 2022Antwort des Magistrats · nach 450 WochenSTST 1023Sossenheim: "Anlieger frei" in der Westerbachsiedlung einführenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab