Sossenheim: Westerbachsiedlung nur für Anliegerverkehr zulassen
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Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2580 entstanden aus Vorlage: OF 807/6 vom 08.09.2013
Betreff: Sossenheim: Westerbachsiedlung nur für Anliegerverkehr zulassen Um den Verkehr in der Westerbachsiedlung zu beruhigen und zu verringern, wird der Magistrat gebeten, die Siedlung (Betzdorfer Straße, Weidenauer Straße, Eiserfelder Straße) für Fahrzeuge aller Art zu sperren (Verkehrszeichen 250) und nur Anliegerverkehr (Verkehrszeichen 1020-30) zu erlauben.
Begründung: Die Anwohner in der Westerbachsiedlung berichten über stark ansteigenden Verkehr. Indem nur noch Anliegerverkehr zugelassen wird, soll dem entgegengewirkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. September 2013OFOF 807/6Sossenheim: Westerbachsiedlung nur für Anliegerverkehr zulassenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2013Sie sind hierOMOM 2580Sossenheim: Westerbachsiedlung nur für Anliegerverkehr zulassenDirektanregung
- 24. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 118Sossenheim: Westerbachsiedlung nur für den Anliegerverkehr zulassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats