Griesheim: Illegale Nutzung von Garagen und Hütten am Griesheimer Stadtweg östlich der Einbaumstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass das Gelände am Griesheimer Stadtweg vollständig geräumt wurde und keine illegalen Unterkünfte mehr vorhanden sind. Zudem wird klargestellt, dass Wohnnutzungen in diesem Gewerbegebiet nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sind und keine Planungen für Wohn- oder Mischgebiete bestehen.
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Einbaumstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
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- Griesheim: Illegale Nutzung von Garagen und Hütten am Griesheimer Stadtweg östlich der Einbaumstraße07.10.2019 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Einbaumstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu Ziffer 1.: Das betreffende Gelände wurde inzwischen vollständig geräumt. Hütten oder andere Unterkunftsmöglichkeiten befinden sich dort nicht mehr. Das gesamte Gelände ist mit einem Bauzaun abgesperrt und gesichert. Zu Ziffer 2.: Für den genannten Bereich Griesheimer Stadtweg östlich der Einbaumstraße liegt lediglich der rechtverbindliche Fluchtlinienplan F 1409 vor. Für die planungsrechtliche Beurteilung ist somit der § 34 Baugesetzbuch (BauGB) anwendbar. Wegen der Gebietsprägung als Gewerbegebiet würde die Beurteilung der Art der Nutzung nach § 34 Abs. 2 BauGB erfolgen. Demnach sind Wohnnutzungen nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Wege der Ausnahme nach § 8 Abs. 3 BauNVO i.V.m. § 31 Abs. 1 BauGB nur für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter im untergeordnetem Maße gegenüber der Hauptnutzung als Gewerbebetrieb zulässig. Andere Wohnnutzungen sind planungsrechtlich unzulässig. Der Magistrat betreibt in diesem Bereich keinerlei Planungen oder Bebauungsplanverfahren. Die bestehenden eklatanten immissionsrechtlichen Konflikte aus Lärm, Geruch und Strahlung wären bei Bauleitplanverfahren, die die Ausweisung von Wohn- und/oder Mischgebieten zum Ziel hätten, nicht lösbar. Zu Ziffer 3.: Bei früheren örtlichen Überprüfungen konnten keine Personen angetroffen werden, die dem Personenkreis der Obdachlosen bzw. Wohnungslosen zuzuordnen wären. Aktuell halten sich nach den Feststellungen des Magistrats auf dem Gelände keine Personen mehr auf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2019OFOF 1020/6Griesheim: Illegale Nutzung von Garagen und Hütten am Griesheimer Stadtweg östlich der EinbaumstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Juni 2019OMOM 4795Griesheim: Illegale Nutzung von Garagen und Hütten am Griesheimer Stadtweg östlich der EinbaumstraßeDirektanregung
- 7. Oktober 2019STST 1935Griesheim: Illegale Nutzung von Garagen und Hütten am Griesheimer Stadtweg östlich der EinbaumstraßeStellungnahme
- 25. Mai 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 1021Griesheim: Illegale Nutzung von Garagen und Hütten am Griesheimer Stadtweg östlich der EinbaumstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab