Griesheim: Illegale Nutzung von Garagen und Hütten am Griesheimer Stadtweg östlich der Einbaumstraße
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Einbaumstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Griesheim: Klarstellung zur Öffnung der Einbaumstraße12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Freigabe der Einbaumstraße als dritte leistungsfähige Anbindung für Griesheim-Süd28.07.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Griesheim: Illegale Nutzung von Garagen und Hütten am Griesheimer Stadtweg östlich der Einbaumstraße25.05.2020 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1935
Betreff: Griesheim: Illegale Nutzung von Garagen und Hütten am Griesheimer Stadtweg östlich der Einbaumstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2019OFOF 1020/6Griesheim: Illegale Nutzung von Garagen und Hütten am Griesheimer Stadtweg östlich der EinbaumstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Juni 2019OMOM 4795Griesheim: Illegale Nutzung von Garagen und Hütten am Griesheimer Stadtweg östlich der EinbaumstraßeDirektanregung
- 7. Oktober 2019Sie sind hierSTST 1935Griesheim: Illegale Nutzung von Garagen und Hütten am Griesheimer Stadtweg östlich der EinbaumstraßeStellungnahme
- 25. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 1021Griesheim: Illegale Nutzung von Garagen und Hütten am Griesheimer Stadtweg östlich der EinbaumstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab